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Doch keine Unterhaltsreform?
01.03.2007Ein neues Unterhaltsrecht muss her. Diese Forderung hat im letzten Jahr dazu geführt, dass eine Unterhaltsreform beschlossen werden sollte. Das Ziel war eindeutig: Die Stellung der Kinder soll gestärkt werden. Und: Das Gesetz sollte am 01.04.2007 in Kraft treten.
Der 01.04.2007 wird es sicher nicht mehr werden. Ein endgültiger Gesetzesentwurf liegt noch immer nicht vor. Hintergrund ist zwar immer noch, dass alle Beteiligten die Rechte der Kinder stärken wollen. Nur: über das Wie ist bislang keine Einigung in Sicht.
Das Problem stellt sich bei so genannten Mangelfällen (d. h. der Unterhaltsverpflichtete hat nicht genügend Geld für seine Kinder aus früherer und weiterer Ehe, sowie für seine vormalige Ehefrau und seine aktuelle Lebenspartnerin). Wird nun den Kindern und der vormaligen Ehefrau Geld gegeben, kann das dazu führen, dass die aktuelle Lebenspartnerin kein Geld bekommt. In diesem Fall werden aber die Kinder der aktuellen Lebenspartnerin wieder mittelbar benachteiligt, weil deren Mutter schlichtweg kein Geld hat und zum Teil Sozialhilfe beantragen muss.
Eine Lösung des Konflikts könnte darin bestehen, den Unterhalt der vormaligen Ehefrau zu beschränken. Manche Beteiligten gehen aber davon aus, dass dies mit dem Schutz der Familie nach dem Grundgesetz nicht zulässig ist.
Wie der Gesetzgeber den Konflikt löst, kann nicht vorausgesagt werden. Gleiches gilt für den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform. Klar ist, dass sie kommt, nur wann?