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Gleichheit auch im Knast?
01.09.2008Männer und Frauen müssen gleich behandelt werden. Dies gilt grundsätzlich auch im Gefängnis. Diese dürfen auch nicht unterschiedlich ausgestattet werden.
Hintergrund war ein Fall, bei dem sich ein Mann benachteiligt fühlte. Im Haus 1 (für die Frauen) war ein Laden vorhanden, bei dem die Frauen Kosmetikartikel kaufen konnten. Im Haus 2 (für die Männer) waren keine Kosmetikartikel im Laden zu kaufen.
Kosmetikartikel sind keine Produkte, die, um Probleme zu lösen, ihrer Natur nach entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können. Statistisch gesehen ist das Interesse an Kosmetik bei Frauen stärker ausgeprägt als in der Gruppe der Männer. Dennoch gibt es, wie der zunehmende Absatz von Pflegeprodukten für Männer, zeigt, auch Männer mit Interesse an Kosmetikprodukten, so das Bundesverfassungsgericht.
Die Ungleichbehandlung mit unterschiedlichen Waren für Männer und Frauen war damit schlicht unzulässig. Gleiches Recht gilt damit für alle.
Oder wie das Bundesverfassungsgericht weiter schreibt: „Geschlechtsbezogene Zuschreibungen, die allenfalls als statistische eine Berechtigung haben mögen (Geschlechtsstereotype), und tradierte Rollenerwartungen können danach zur Rechtsfertigung von Ungleichbehandlung nicht dienen.“