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Was macht die Versorgungsausgleichskasse?

02.09.2011

Die Versorgungsausgleichskasse ist natürlich keine Kasse, in die man einzahlen muss, um einen Versorgungsausgleich durchzuführen. Es ist eine ganz besondere Konstruktion.

Hintergrund: Im Fall einer Scheidung müssen die Rentenansprüche der Ehegatten ausgeglichen werden. Dies geschieht mit dem Versorgungsausgleich.

Hierzu werden zunächst die einzelnen Versicherungen (z. B.: DRV, vormals BfA, betriebliche Altersversorgungen, private Rentenversicherungen etc.) ermittelt. Ziel ist es dann, jedes die-ser Rechte zu halbieren.

Hinter Rentenanwartschaften stecken jedoch ganz komplizierte mathematische Berechnungen. Gleiches gilt für den Versicherungsträger, der entsprechend dieser Berechnungen Vorsorge betreiben muss.

Bei einer üblichen betrieblichen Altersvorsorge wird z. B. in einen Versicherungsvertrag bei der Allianz eingezahlt. Diese muss im Fall der Teilung mit dem ausgleichsberechtigten Ehegatten einen neuen Vertrag abschließen und die Hälfte der Anwartschaften auf den neuen Vertrag schieben. Damit vollzieht jeder Versorgungsträger die Teilung weitgehend selbständig. Man spricht hier von interner Teilung.

Es gibt auch betriebliche Altersvorsorgungen, die nicht an einen Versorgungsträger, sondern direkt am Arbeitgeber hängen. Dies ist der Fall bei einer Pensionszusage. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer eine Pension zu zahlen. Grundsätzlich könnte auch der Arbeitgeber einen neuen Vertrag mit dem anderen Ehegatten machen und die Werte aufteilen. Er müsste dann den ausgleichsberechtigten Ehegatten quasi als ausgeschiedenen Arbeitnehmer behandeln und für ihn weitere Pflichten übernehmen. Dies bedeutet natürlich erhöhten Verwaltungsaufwand und Zusatzkosten. Daher gibt es in einem derar-tigen Fall auch die Möglichkeit der sogenannten externen Teilung.

Hier muss der Arbeitgeber keinen neuen Vertrag begründen, sondern allein die Hälfte der Rentenanwartschaften kapitalisieren und an einen anderen Versicherungsträger ausbezahlen. Ab Auszahlung hat der Arbeitgeber dann mit dem ausgleichsberechtigten Ehegatten nichts mehr zu tun.

Die Frage stellt sich nur: Wohin muss oder kann der Arbeitgeber zahlen? Hier hat der Ausgleichsberechtigte ein Wahlrecht. So kann er mit dem Kapitalbetrag z. B. eine neue Versicherung bei der Allianz beginnen. Dies wäre dann ein ganz normaler Rentenversicherungsvertrag. In diesem Fall würden natürlich Abschlusskosten und Vertriebskosten anfallen. Gerade bei kleineren Ausgleichswerten kann das dazu führen, dass die Versicherung nicht mehr rentabel ist.

Insbesondere bei kleineren Werten oder, wenn der Ausgleichsberechtigte keine Wahl trifft, wird der Geldbetrag an die Versorgungsausgleichskasse bezahlt.

Die Versorgungsausgleichskasse ist ein ganz neuer Versicherer, der von den bedeutendsten Lebensversicherern gegründet wurde und auch für die Kapitalanlage ein Konsortium bilden. Die Abläufe dort sind weitgehend automatisiert. Dies bedeutet:

- man braucht keinen Versicherungsantrag;
- es gibt nur eine Erlebnisfall-Leistung (keine Todesfall-Leistung);
- die Einzahlungen erfolgen allein durch einen Einmalbetrag;
- es gibt einen Unisex-Tarif;
- es erfolgt eine gesetzliche Mindestverzinsung (derzeit 2,25 %);
- eine Vorabablöse oder Beleihung kommt nicht in Betracht.

Mit diesen Gesichtspunkten soll der Aufwand gering gehalten werden. Abgesehen von der Mindestverzinsung gibt es dann noch eine Beteiligung an (nicht garantierten) Überschüssen. Die Ansprüche sind zudem durch die Mitgliedschaft der Versorgungsausgleichskasse im gesetzlichen Sicherungsfonds abgesichert.

Die Versorgungsausgleichskasse ist damit nicht immer nur eine reine Notlösung. Gerade bei kleineren Ausgleichswerten und infolge des Verzichts auf Betriebskosten, können sich interessante Gestaltungen ergeben.

Die Versorgungsausgleichskasse informiert selbst im Internet unter www.vausk.de.

Hier findet sich auch ein Onlinerechner, mit dem die spätere Rente berechnet werden kann. Diesen Onlinerechner finden Sie: hier.

Noch etwas: Die Institution der Versorgungsausgleichskasse wurde zum 01.09.2009 neu geschaffen (der Geschäftsbetrieb läuft seit 01.04.2010). Damit gibt es die Versorgungsausgleichskasse nunmehr zwei Jahre: Wir gratulieren!