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Alle Jahre wieder

04.01.2011

Wie auch letztes Jahr, gibt es ab dem 01.01.2011 wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle. Dies ist bekanntlich ein Regelwerk, das nicht verbindlich ist, an das sich aber die Gerichte halten, um Kindesunterhalt zu berechnen.

Letztes Jahr wurden infolge der Neuregelungen die Kindesunterhaltsätze erhöht.

Dieses Jahr gibt es folgende wesentliche Änderungen:

1. Dem, der zahlt wird mehr verbleiben. Hintergrund ist hier die Anhebung der Selbstbehalte um 50,00 Euro.
2. Ein Student, der nicht bei den Eltern wohnt, hat ab sofort einen pauschalen Gesamtunterhaltsbedarf von 670,00 Euro (das sind immerhin auch 30,00 Euro mehr als frühre).
3. Die Tabelle - und das ist keine Änderung; es steht hier nur, weil es wichtig ist - geht von zwei Personen aus, die Unterhalt bekommen. Bei mehr oder weniger Personen muss die Einkommensstufe geändert werden.

Die Tabelle mit Erläuterungen finden Sie hier.

Noch eine Bitte von Rechtsanwalt Pfab: vergessen Sie nicht, dass auf den so genannten Tabellenbetrag noch das Kindergeld angerechnet werden muss um den so genannten Zahlbetrag zu errechnen.