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Mal ganz im Ernst: Gebissschaden durch Biss auf Erdnuss?
05.11.2006Ein Mann kauft einen Schokoriegel. In dem Schokoriegel sind Erdnüsse. Der Mann beisst auf eine dieser Erdnüsse – und holt sich einen Gebissschaden.
Das mag man unter der Rubrik Pech abbuchen. Doch der Mann holte sich einen Anwalt und zog vor Gericht. Er sagte dort: Die Erdnuss sei eine besonders harte Nuss gewesen. Nur durch die Härte der Nuss hätte er sich seine Zahn-Prothese zerstört. Er wolle nunmehr Schadensersatz, sprich Geld.
Das Gericht – es war in Köln – lehnte ab. Das reichte dem Mann aber nicht. Er zog in die nächste Instanz. Auch dieses Gericht – wieder in Köln – lehnte wieder ab.
Der Mann fühlte sich natürlich ungerecht behandelt. Doch das Gericht begründete seine Ablehnung wie folgt:
Der Mann könne nur dann Geld fordern, wenn die Erdnuss einen Produktfehler aufweisen würde. Ein Produktfehler läge aber nur dann vor, wenn die Erdnuss nicht die (Biss-) Sicherheit böte, die von ihr erwartet werden könnte.
Die Erdnuss sei aber nun einmal ein Naturprodukt. Daher könne der Verbraucher – so das OLG Köln, Beschluss vom 06.04.2006, Az.: 3 U 184/05 wörtlich – „an den Zustand der Erdnuss berechtigt keine weitergehende Erwartung haben als die, dass sie sich – abgesehen von dem Schokoladenüberzug – in dem ihr von der Natur mitgegebenen Zustand befindet.“ Und diese eine Nuss sei halt von Natur aus eine ganz harte gewesen.
Damit war der Fall entschieden.
Wir lernen aus dieser Geschichte: Auch die ganz harte Nuss ist nichts anderes als eine Nuss.
Rechtsanwalt Pfab rät vorsorglich: Essen Sie Obst!