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Neues Jahr und neues Glück – Änderungen beim Kindesunterhalt
06.01.2010Das neue Jahr 2010 geht forsch los: Zwei bedeutende Änderungen beeinflussen die Höhe des Kindesunterhaltes.
Kindergeld
Das Kindergeld wurde zum 01.01.2010 durch das (Wortungeheuer: Wachstumsbeschleunigungsgesetz) angehoben. Der Staat zahlt nun jedem Berechtigen ein um € 20 höheres Kindergeld. Es gibt daher ab sofort monatlich für jedes Kind € 184 (für das dritte Kind € 190 und für jedes weitere Kind sogar € 214). Dadurch ändert sich auch der Kindesunterhalt. Da das Kindergeld jedem Elternteil zugute kommt, wäre auch auf den Zahlbetrag die Hälfte, daher € 10 anzurechnen und damit € 10 im Monat weniger zu zahlen.
Aber: infolge der Anhebung des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge, ändert sich zum 01.01.2010 auch die Düsseldorfer Tabelle.
Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz. In der Praxis wird der Kindesunterhalt aber in der Regel nach der Tabelle berechnet. Zum 01.01.2010 wurden die Beträge der Tabelle nun angehoben. Unter Berücksichtigung des erhöhten Kindergeldes ergibt sich ein höherer Zahlbetrag von durchschnittlich 13 %. Dies zeigt sich an folgendem Beispiel:
Kind ist 3 Jahre alt, Unterhaltsverpflichteter in Einkommensstufe 4 (netto € 2.500)
Bis 31.12.2009: Zahlbetrag € 242 (Tabelle € 324 abzüglich halbes Kindergeld: € 82)
Ab 01.01.2010: Zahlbetrag € 273 (Tabelle € 365 abzüglich halbes Kindergeld: € 92)
Die genauen Beträge können anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden. Diese finden Sie hier.
Rechtsanwalt Pfab rät hierzu: Wird Kindesunterhalt infolge eines Titels (Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Vergleich oder Urteil) gezahlt, so ist dieser genau zu prüfen. In der Regel sind Änderungen der Düsseldorfer Tabelle automatisch zu berücksichtigen; aber eben nicht immer. Wenn die Höhe nicht automatisch angepasst wird, ist eine (gerichtlich zu beantragende) Abänderung erforderlich.