Aktuelle Informationen
Neues Familiengerichtsverfahren
07.06.2009Und noch eine Neuerung zum 01.09.2009: Ab diesem Datum gilt ein neues Familienrechtsgerichtsverfahren. Damit wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst. Die wesentlichen Änderungen erläutert Rechtsanwalt Pfab wie folgt:
Beschleunigung
Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist der Grundsatz der Beschleunigung. Die Verfahren, insbesondere Umgangsrechtsverfahren, sollen schneller entschieden werden. Dies soll dazu führen, dass Kinder während eines Verfahrens weniger betroffen sind. Spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags soll das Gericht die Umgangssache mit allen Beteiligten erörtern.
Großes Familiengericht
Das sogenannte große Familiengericht soll in Zukunft umfassend alle Angelegenheiten, die eine Trennung, Scheidung und deren Folgen umfassen, entscheiden. Bislang sind manche Entscheidungen beim Familiengericht, andere, insbesondere vermögensrechtliche Streitigkeiten landen beim Amts- oder Landgericht.
Vollstreckung von Sorg- und Umgangsentscheidungen
Die Vollstreckung von Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen soll erleichtert werden. Es sollen nicht mehr Zwangsmittel (wie Zwangshaft o. ä.), sondern Ordnungsgelder verhängt werden. Dies ist zum einen praktikabler – welcher Umgang kann denn schon mit Zwangshaft erzwungen werden? Zum anderen kann damit auch noch nach Ablauf der Verpflichtung Druck ausgeübt werden. Ein Zwangsmittel (wie Zwangshaft) wurde in der Praxis schlichtweg gar nicht verhängt.