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Unterhaltsrecht – Reform für 2007

08.04.2006

Die Bundesregierung hat Änderungen im Unterhaltsrecht beschlossen. Diese sollen am 01.04.2007 in Kraft treten.

Das Unterhaltsrecht wird reformiert werden. Ob die Änderungen schon zum 01.04.2007, wie geplant, in Kraft treten, oder nach parlamentarischen Beratungen erst später, ist noch nicht klar. Die wesentlichen Punkte der Reform sind jedoch schon benannt:

1. Das so genannte Kindswohl soll gefördert werden – und:
2. Die nacheheliche Eigenverantwortung soll gestärkt werden.

1. Förderung des Kindswohls

Nach heutiger Rechtslage besteht eine Rangfolge, nach der die unterhaltsberechtigten Personen Ansprüche stellen können. Die erste Rangstelle teilen sich dabei ein minderjähriges Kind mit dem geschiedenen und auch mit dem aktuellen Ehegatten.

Dies stellt dann ein Problem dar, wenn nicht genügend Geld für den Unterhalt zur Verfügung steht – ein so genannter Mangelfall.

In Zukunft soll das Kindeswohl stärker im Vordergrund stehen. Es wird daher die Rangfolge der Anspruchsberechtigten geändert werden. Der Kindesunterhalt würde dabei Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben.

2. Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten werden nur selten befristet oder der Höhe nach beschränkt. Dies belastet aber oftmals die Zweitfamilien. Zudem ist ein unbeschränkter Anspruch bei kurzen Ehen nicht wirklich nachvollziehbar.

Es soll mit der Reform die Verantwortung eines jeden, für sich selbst zu sorgen, gestärkt werden. Dazu wird:

- der Grundsatz der Eigenverantwortung im Gesetz festgeschrieben;
- die Möglichkeiten für die Gerichte, Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu beschränken, erweitert und
- die Pflicht eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen verstärkt, werden

Fazit:

Eine Revolution steht zwar nicht ins Haus, da verschiedene bereits bekannte Gesichtspunkte nunmehr stärker betont werden. Aber: Gerade bei dem nachehelichen Unterhaltsanspruch werden sich markante Änderungen ergeben. Tendenziell wird weniger Unterhalt gezahlt werden müssen.