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Rückgabe eines PKW wegen Mehrverbrauch?
08.05.2007Nach den Herstellerangaben verbraucht ein Pkw je nach Fahrtzyklus eine bestimmte Menge an Kraftstoff. Kann ein Käufer, weil er feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich einen höheren Verbrauch hat, immer vom Kaufvertrag zurück treten?
Der Bundesgerichtshof meint in seinem Beschluss vom 08.05.2007 (Az: VIII ZR 19/05) dazu: Nein!
Ein Rücktritt wäre nur bei einem Sachmangel möglich. Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn der Wert des Pkw durch den erhöhten Verbrauch erheblich gemindert ist. Der BGH sieht eine erhebliche Minderung des Wertes aber erst ab einem Mehrverbrauch von 10 % gegenüber den Herstellerangaben.
Das bedeutet: Einen Mehrverbrauch von 10 % gegenüber den Herstellerangaben hat der Käufer grundsätzlich hinzunehmen. Erst ab einem Mehrverbrauch von über 10 % kann der Käufer das Auto zurück geben.