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Kirchliche Trauung ohne Standesamt

09.01.2009

Seit dem 01.01.2009 gilt das neue Personenstandsgesetz. Hierin ist eine Regelung enthalten, die zunächst nicht, dann sehr kontrovers diskutiert wurde. Früher war die zivilrechtliche Trauung (Standesamt) zwingend vor der kirchlichen bzw. religiösen Trauung. Diese strikte Reihenfolge wurde nun abgeschafft.

Es ist nunmehr sogar möglich, kirchlich bzw. religiös zu heiraten, nicht aber zivilrechtlich. Dies kann zu einem Problem führen. Eine kirchliche bzw. religiöse Trauung ohne zivilrechtliche Trauung am Standesamt hat keine Wirkung im staatlichen Bereich. Dies bedeutet, man ist kirchlich bzw. religiös verheiratet, alle zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe (Namensrecht, Güterrecht, Erbrecht etc.) gelten aber nicht.

Es bleibt nunmehr jedem überlassen, ob eine Eheschließung nur kirchlich bzw. religiös oder eben auch zivilrechtlich erfolgen soll.

Rechtsanwalt Pfab rät: Informieren Sie sich vorher genau. Gerade wenn eine Ehe kriselt oder sich dem Ende nähert, ist der andere Partner nicht mehr bereit, zivilrechtliche Verpflichtungen neu einzugehen. Auch hier ist Vorsicht besser als Nachsicht.