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Neue Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2009

10.01.2009

Seit dem 01.01.2009 gilt (wieder) eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle wird für die Berechnung des Kindesunterhaltes benötigt. Aus der Tabelle kann abgelesen werden, bei welchem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sich welcher Kindesunterhalt ergibt.

Die Tabelle selbst ist zwar kein Gesetz. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellt. Sie stellt allein eine Richtschnur dar. In der Praxis hält sich jedoch jedes Gericht an diese Tabelle.

In der Tabelle 2009 sind im Verhältnis zur Tabelle 2008 die Beträge für die Unterhaltszahlungen angestiegen (mit Ausnahme der Altersgruppe 6 bis 11 Jahre). Die Erhöhungen resultieren aus dem gestiegenen Kinderfreibetrag.

Bei den Tabellenwerten muss zudem das Kindergeld berücksichtigt werden. Dies ist seit dem 01.01.2009 ebenfalls angehoben worden.

Die Kindesunterhaltsberechnung gehört mit zum häufigsten Gesichtspunkt bei einer Trennung oder Scheidung. Bei der Berechnung werden jedoch oft Fehler gemacht.

Der Rechtsanwalt Philipp Pfab rät deshalb: Lassen Sie sich genau beraten. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Ermittlung des Einkommens zu richten. Hierbei sind Zuschlags- und Abzugsposten wichtig.