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Endlich ist sie da - Unterhaltsreform tritt in Kraft!
11.01.2008Am 01.01.2008 war es endlich so weit. Die Reform des Unterhaltsrechts ist in Kraft getreten. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte geurteilt, dass Kinder, egal welcher Herkunft gleich behandelt werden müssen. Eine Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern darf nicht gemacht werden.
Damit müssen auch die erziehenden Elternteile von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich behandelt werden. Der Unterhalt der getrennt lebenden Elternteile musste daher neu geregelt werden. Bis dahin haben die Elternteile von ehelichen Kindern länger Unterhalt bekommen als die Kinder von nicht ehelichen Kindern. Als Faustformal galten sieben und drei Jahre Unterhalt. Die Länge der Unterhaltsgewährung beträgt nunmehr einheitlich grundsätzlich drei Jahre.
Wenn Sie bereits Unterhalt bezahlen rät Rechtsanwalt Philipp Pfab: Manche Unterhaltsansprüche können sich ändern. Lassen Sie daher Dauer und Höhe der Unterhaltspflicht von einem Rechtsanwalt überprüfen!