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Was muss alles in eine Widerrufsbelehrung?
12.04.2007Eine Widerrufsbelehrung soll den Verbraucher umfassend informieren. Es reicht daher nicht aus, wenn ein Verbraucher in der Widerrufsbelehrung nur über seine Pflichten belehrt wird.
Viele Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher können innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Voraussetzung für den Beginn der zwei Wochen ist aber, dass der Verbraucher umfassend über seine Rechte und Pflichten beim Widerruf informiert wurde.
Der Verbraucher muss auch wissen, was er vom Unternehmer verlangen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.04.2007, Az: VII ZR 122/06, entschieden. Eine einseitige Darstellung nur über die Pflichten des Verbrauchers führt hingegen dazu, dass die zwei Wochen der Widerrufsfrist schon gar nicht beginnen.
Rechtsanwalt Pfab rät: Lassen Sie Widerrufsbelehrungen genau prüfen. Oftmals kann auch noch nach langer Zeit ein Widerruf erklärt werden.