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Gericht sagt: Der Bebauungsplan ist unwirksam.

12.09.2006

Nicht jeder geltende Bebauungsplan ist tatsächlich wirksam. Rechtsanwalt Pfab hat für einen Mandanten gegen einen Bebauungsplan vor Gericht geklagt - und hat Recht bekommen.

Hintergrund:
Der Bebauungsplan der Gemeinde Peiting legte für den Bereich des Grundstücks des Mandanten ein Mischgebiet fest. In einem Mischgebiet sollen gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung mit gleichen Anteilen gemischt werden.

Das Grundstück des Mandaten von Rechtsanwalt Pfab liegt in einem Bereich von sechs Grundstücken. Diese sind, abgesehen von einem kleinen Teppichgeschäft, nur mit Wohnhäusern bebaut. Ein Mischgebiet sollte dann dadurch entstehen, dass auf dem Grundstück des Mandanten nur eine gewerbliche Nutzung zulässig sein sollte.

Nur: Ein Grundstück mit gewerblicher Nutzung gegenüber fünf Grundstücken mit Wohnbebauung kann nicht dazu führen, dass Gewerbe und Wohnnutzung gleichermaßen gemischt werden.

Es war daher von Anfang an nicht möglich, tatsächlich ein Mischgebiet zu verwirklichen. Wenn das aber so ist, dann kann auch die Bestimmung des Bebauungsplans, auf dem Grundstück nur Gewerbe zuzulassen, nicht wirksam sein.

Ablauf:
Der Mandant von Rechtsanwalt Pfab wollte sein Grundstück mit Wohnungen bebauen. Die Gemeinde Peiting hat dies aber wegen der Festsetzung nicht zugelassen. Rechtsanwalt Pfab riet daher seinem Mandanten, gegen diese Ablehnung gerichtlich vorzugehen.

Das Bayerische Verwaltungsgericht hat mittlerweile entschieden – und dem Kläger mit Urteil vom 07.09.2006 Recht gegeben:

Der Bebauungsplan ist unwirksam. Der Mandant von Rechtsanwalt Pfab kann daher sein Grundstück jetzt doch mit Wohnungen bebauen.