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Achtung bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

12.11.2006

Fast jeder Gewerbebetrieb legt seinen Verträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Ein Standardfomular ist dafür jedoch in der Regel nicht hilfreich, manchmal sogar schlecht. Die einzelnen verwendeten Formulierungen sollten genau geprüft werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind oftmals sinnvoll.

Grundsätzlich gilt das deutsche Gesetz. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen können aber gesetzliche Regelungen zum Vorteil des Verwenders abgeändert werden, ohne dass darüber im Einzelnen gesprochen werden müsste.

Aber: Nicht jeder braucht Allgemeine Geschäftsbedingungen und vor allem: nicht jeder braucht die gleichen.

Man sollte daher im Einzelfall zunächst die notwendigen und sinnvollen Regelungen ermitteln. Überflüssiges sollte man weglassen und am Ende die Regelungen im Gesamtzusammenhang noch einmal überprüfen.

Gute Geschäftsbedingungen helfen dem Verwender.

Genau das Gegenteil passiert bei schlecht formulierten Geschäftsbedingungen. Sind die Bedingungen z. B. nicht eindeutig formuliert, so wird die ganze Regelung ersatzlos gestrichen. Es gilt dann wieder das Gesetz. (und dieses ist in der Regel für den Verwender nicht so günstig, wie seine Geschäftsbedingungen).

Der Bundesgerichtshof hatte einen derartigen Fall zu entscheiden. Der Verwender der Geschäftsbedingungen hatte seinem Vertrag zwei Standardformulare als AGB zu Grunde gelegt. Aber: die Formulare waren nicht auf einander abgestimmt. Sie haben sich teilweise widersprochen.

Damit gilt: Die Regelungen entfallen ersatzlos, es gilt wieder das (ungünstigere) Gesetz. Die Folge: Es entstand ein hoher Schaden.

Also: Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet sollte die Regelungen überprüfen lassen.