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Achtung bei Vergleichsabschluss

13.03.2007

Viele Anleger haben ihren Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds durch ein Darlehen bei einer Bank finanziert. Oftmals kommt es mit der Bank zum Streit über die Wirksamkeit der Darlehensverträge. Wer dann mit der Bank einen Vergleich abschließt muss aufpassen: Der Vergleich stellt eine neue Grundlage dar. Es bleibt dem Anleger nach Abschluss des Vergleichs dann nicht mehr die Möglichkeit, die Unwirksamkeit der Darlehensverträge geltend zu machen, um damit z. B. die Rückabwicklungs eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu erreichen.

Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 13.03.2007 (Aktenzeichen: XI ZR 327/05) noch einmal klargestellt.

Rechtsanwalt Pfab rät daher: Lassen Sie sich vor Abschluss eines Vergleichs mit der finanzierenden Bank ausführlich über die Folgen des Vergleichs beraten.