Aktuelle Informationen
Gibt es eine typische Ehe?
13.07.2009Mischen sich denn Gerichte in alles ein? Oder macht eine typische oder untypische Ehe sogar Sinn? Da antwortet der Jurist: Es kommt darauf an.
Also: Der Sinn ist in etwa folgender: bei einer typischen Ehe wäre ein nachehelicher Unterhalt zu begrenzen. Denn typischerweise kann der anspruchsberechtigte Ehegatte nach einer gewissen Zeit wieder selbst arbeiten.
Ja kann er das in untypischen Fällen nicht? Oder: Was ist überhaupt ein untypischer Fall?
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 14.01.2009, Az: II-8 UF 113/08 einen – wie es meinte - untypischen Eheverlauf zu behandeln. Ein - völlig atypischer - Eheverlauf läge demnach dann vor, wenn erst nach 14 Jahren nach Beginn der Ehe das erste Kind und nach weiteren vier Jahren ein zweites Kind geboren wurde.
Es soll damit nicht gesagt sein, dass in einer Ehe Kinder immer am Anfang geboren werden müssen. Ein, wie oben geschilderter, Verlauf einer Ehe wird auch vom Gericht nicht als gut oder schlecht bewertet werden. Die Frage eines untypischen Eheverlaufes spielt aber eine Rolle bei der Frage, ob auch bei einem untypischen Eheverlauf der nacheheliche Unterhalt begrenzt werden kann – und das hat nicht nur mit Kindern zu tun.
Im vorliegenden Fall hatte die Ehefrau studiert, wegen der Kinder aber das Studium nicht abgeschlossen. Sie blieb dann für die Kindererziehung zu Hause. Nun war die Ehefrau 15 Jahre nicht mehr im Beruf tätig.
Auf Grundlage ihres Alters, sie ist 48 Jahre alt, und der langen Berufsaussetzung erschien es dem Gericht ausgeschlossen, dass die Ehefrau in ihrem alten Beruf wieder tätig werden konnte. Das OLG Düsseldorf sah den Eheverlauf daher zu Gunsten der Ehefrau als so atypisch an, dass der nacheheliche Unterhalt hier nicht begrenzt werden konnte.
Rechtsanwalt Philipp Pfab rät hierzu: Ein völlig atypischer Fall ist immer ein Einzelfall. Dieser lässt sich nicht ohne Weiteres auf jeden nachehelichen Streit übertragen. Lassen Sie sich daher gut beraten.