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Autofahren im Ausland: Vorsicht

15.12.2006

Zu Beginn des neuen Jahres gilt für alle Autofahrer: Fahren Sie im Ausland noch vorsichtiger! Bußgelder aus anderen europäischen Ländern können dann auch in Deutschland einkassiert werden.

Hintergrund ist, wie so oft, eine Harmonisierungsregelung der EU. Bislang konnte ein Autofahrer im Ausland erworbene Bußgelder getrost „vergessen“. Die Bußgelder wurden in der Regel nicht in Deutschland vollstreckt. Eine Ausnahme war Österreich. Die Österreicher ließen schon früher ihre Kassen auch in Deutschland klingeln.

Dies soll nun Standart werden: Beträgt ein Bußgeld über 70 Euro, so wird es – egal aus welchem europäischen Land dies stammt – in Deutschland einkassiert.

Siebzig Euro klingt viel, ist es aber nicht. In Dänemark können Sie schon bei Falschparken mit Siebzig Euro belangt werden.

Ein kleines Schlupfloch bleibt: Es ist noch nicht klar, wann die Regelung auch in Deutschland verbindlich wird.

Rechtsanwalt Pfab rät daher schon heute: Fahren Sie weiter vorsichtig, überholen Sie nicht (an ungünstigen Stellen) und vor allem parken Sie nicht falsch!