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Höherer Rückkaufswert von Lebensversicherungen!

20.02.2007

Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, bekommt nur einen Teil seines Geldes wieder zurück. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer - auch rückwirkend - mehr Geld von der Versicherung bekommt.

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung bekommt der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert ausbezahlt. Der Rückkaufswert ist gerade am Anfang einer Versicherung sehr niedrig, weil die Versicherung von den eingezahlten Beiträgen zuerst ihre eigenen Kosten abzieht. Die Versicherungsunternehmen haben in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2001 den Rückkaufswert in den ersten Jahren teilweise bis auf Null herunter gerechnet.

Diesem Vorgehen hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 12.10.2005 einen Riegel vorgeschoben. Demnach darf der Rückkaufswert der Lebensversicherung einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten.

Ein Problem gab es bislang mit der Verjährung. Ansprüche aus den Jahren bis 2001 könnten demnach verjährt sein. Mehrere Gericht haben aber nun entschieden, dass die Verjährung erst mit dem Urteil der Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 beginnt und damit erst Ende 2008 endet.

Damit können nun auch Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag gekündigt und den Rückkaufswert schon erhalten haben, nochmals eine Überprüfung des Rückkaufswerts und Auszahlung des Mindestbetrags verlangen. Dies kann schnell eine vierstellige Summe sein.

Rechtsanwalt Pfab rät hierzu: Lassen Sie den Rückkaufswert Ihrer gekündigten Versicherung noch einmal nachprüfen. Das kann sich auch heute noch lohnen.