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Es ist ein Bub! Doch muss er auch so heißen?

20.02.2009

Wird ein Kind geboren, so bekommt es einen Namen. Der Familienname stammt, wie dieser Name schon sagt, aus der Familie. Der Vorname wird von den Eltern dazu gewählt.

Abgesehen von den beliebten Namen, wie Paul oder Max, greifen viele Eltern zu ausgefallenen bis hin zu ganz abstrusen Namen. Es stellt sich hier die Frage, wie weit dürfen Eltern hier gehen? Die Grenze ist allein das Wohl des Kindes.

Über das Ziel hinausgeschossen sind Fußballfans, die ihr Kind „Borussia“ oder Naturfreunde die ihr Kind „Birkenfeld“ nennen wollten. Schließlich sind auch unverständliche Namen wie „Verleihnix“ nicht gar so überraschend unzulässig.

Ein Grundsatz war bisher, dass sich aus dem Namen des Kindes eindeutig das Geschlecht ergeben müsse. Eine Ausnahme war bislang nur der zweite Name „Maria“ nach dem Erstnamen, wie „Ferdinand Maria“.

Schwierig war die Frage jedoch bei ausländischen Namen, bei denen im Deutschen das Geschlecht nicht eindeutig ist, wie zum Beispiel „Sena“ oder „Aranja“.

Bislang musste bei derart geschlechtsunspezifizierten Vornamen ein zweiter Vorname hinzugesetzt werden, der das Geschlecht eindeutig klarstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung I BvR 576/07, entschieden, dass ein sogenannter Geschlechterzusatz nunmehr nicht mehr erforderlich ist.

Fazit: Absurde Namen, wie z.B. „Möwe“ gefährden das Kindeswohl und sind weiter unzulässig. Ein (in Indien typischer) Vorname wie z.B. Kiran, ermöglicht dem Kind eine geschlechtsspezifische Identifikation mit dem Vornamen, da in Indien auch Männer Kiran heißen. Damit ist dieser Vorname auch ohne Geschlechtszusatz zulässig.