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Neues in 2009

21.12.2008

Im Familienrecht wird das Jahr 2009 wieder viele Änderungen bringen. Vieles ist neu, vieles wird geändert. Rechtsanwalt Pfab gibt einen Überblick über das Wesentliche:

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen

Bislang ist das Verfahren in Familiensachen, für den Laien unverständlich, in verschiedenen Verfahrensgesetzen geregelt. Am 01.09.2009 wird nun ein einheitliches Verfahren in Familiensachen gelten. Hierzu wird ein neues Gesetz geschaffen: Das FamFG, das sogenannte Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dieses Gesetz ist so umfassend, dass insgesamt über 110 Gesetze geändert oder neu geschaffen werden müssen. So werden z. B. die Vormundschaftsgerichte abgeschafft (die Tätigkeiten auf die Familiengerichte bzw. Betreuungsgerichte übertragen) und die Tätigkeiten der Familiengerichte vergrößert (alle als der Ehe herrührenden Ansprüche, auch die aus Lebenspartnerschaftssachen, kommen vor das Familiengericht).

Kindesunterhalt

Im Bereich des Kindesunterhalts soll insbesondere der steuerliche Freibetrag für das Existenzminimum eines Kindes erhöht werden. Das Kindergeld wird für die Zeit ab dem 01.01.2009 erhöht (um je € 10,00 für das erste und zweite Kind, um € 16,00 für das dritte Kind und alle weiteren Kinder um je € 16,00). Hierzu gibt es dann auch eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Weitere Änderungen

In der Diskussion sind weitere Bereiche: dies betrifft vor allem Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat und Ehewohnung bei der Scheidung und das Vormundschaftsrecht. Hier st noch nicht klar, ob und wann diese Teilbereiche in Kraft treten.