Aktuelle Informationen
Neues zu Schrottimmobilien
25.03.2007Es gibt wieder mehr Hoffnung für Anleger, die in so genannte Schrottimmobilien investiert haben. Ein Urteil des Bundesgerichshofs vom 20.03.2007 stärkt die Anlegerrechte.
Eine Schrottimmobilie ist in der Regel kein baufälliges Anwesen. Nur: Den Anlegern wurden diese Immobilien zu einem deutlich überhöhten Preis verkauft und mit Darlehen finanziert. Die Darlehenszinsen sollten von den Mieteinnahmen gedeckt werden. Das tun sie aber oft nicht.
Wenn der Verkäufer wusste, dass die Immobilie den Verkaufspreis nicht wert war, ist das ganz klar Betrug. Nur: Der Anleger muss dem Verkäufer bzw. der finanzierenden Bank nachweisen, dass sie wusste, dass die Immobilie den Preis nicht wert war. Das kann natürlich schwierig sein. Wie sollte der Anleger an die Informationen kommen?
Das neue Urteil hilft dem Anleger. Eine Bausparkasse hat hier mit der betrügerischen Vermietergesellschaft ganz eng zusammen gearbeitet. Nach dem Urteil wird das Wissen der Sparkasse um den Betrug nunmehr vermutet und die Sparkasse muss diese Vermutung widerlegen.
Das Urteil verändert damit die Beweislast zu Gunsten des Anlegers. Nicht mehr er muss beweisen, dass die Sparkasse etwas wusst, sondern die Sparkasse muss beweisen, dass sie nichts wusste.