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Wie viel kostet ein Mahnschreiben?

25.05.2007

Viele Gläubiger müssen die Schuldner zur Bezahlung ihrer Forderungen anmahnen. Für das Mahnschreiben werden dem Schuldner dann zusätzlich Mahngebühren in Rechnung gestellt.

Doch: wie viel darf man für das Mahnschreiben pauschal verlangen?

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel meint: € 2,50 (Az: 31 C 190/06) und begründet dies folgendermaßen: Eine Schreibkraft braucht für eine Standardmahnung zwei bis vier Minuten. Bei einem Bruttolohn zwischen € 10 und € 18 pro Stunde ergeben sich damit Kosten in Höhe von € 0,60 bis € 1,20. Dazu addieren sich die Kosten für die Briefmarke (€ 0,55) und die Kosten für ein Blatt Papier und einen Briefumschlag, in der Summe daher allenfalls € 2,50.

Wer höhere Mahnkosten in Rechnung stellen will muss die Kosten dann schon konkret nachweisen. Dies dürfte in der Praxis selten gelingen.