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Neues Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft
27.04.2008Seit dem 01.04.2008 gilt ein neues Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft
Hintergrund war hier, wie so oft, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Am 13.02.2007 hatte das Gericht geurteilt, dass heimlich vorgenommene Vaterschaftstest nicht zulässig sind. Wie kam das? Und was bedeutet das?
Immer mehr Väter griffen zu heimlichen Tests. Es wurde ohne Wissen des Kindes oder anderen Beteiligten DNA-Material von dem jeweiligen Kind gesichert. Das konnte eine Speichelprobe, ein Haar oder Hautschuppen sein. Verschiedene Labors konnten dann feststellen, ob das Kind vom jeweiligen Vater abstammte.
Wenn das Labor festgestellt hat, dass der Vater nicht der biologische Vater war, konnte der Vater auch rechtlich die Vaterschaft anfechten. Und hier begann die Zwickmühle. Der Vater wusste genau, dass er nicht Vater ist. Bei der Anfechtung der Vaterschaft musste er einen Anfangsverdacht vortragen. Das machten die meisten Väter mit einem heimlich erstellten Gutachten. Das Verfassungsgericht urteilte aber dann, dass ein heimlich erstelltes Gutachten nicht verwertet werden darf. Damit konnte aber der Anfangsverdacht nicht erhärtet werden. Somit wurde auch die Anfechtungsklage verloren und der Vater, der biologisch nicht der Vater war, galt dennoch rechtlich weiter als Vater.
Diese Zwickmühle verstößt aber gegen Grundrechte der Väter. Es muss dem jeweiligen Vater eine Möglichkeit bleiben, auf dem in angemessener Weise das Recht auf Abstammung oder eben Nichtabstammung geltend gemacht werden kann.
Auf Grundlage dieser Entscheidung wurde das Recht geändert. Nunmehr kann der Vater von Kind und Mutter die Zustimmung zu einem DNA-Test verlangen. Mit der Zustimmung kann die Vaterschaft ganz legal geklärt werden.