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Kurioses beim Zugewinn
27.06.2008Bei der Reform des Zugewinns soll auch eine etwas kurios anmutende Regelung gestrichen werden.
Die Grundlage ist hier § 1370 BGB. Dieser Paragraph befasst sich mit Hausrat (und hat damit mit Zugwinn an sich gar nichts zu tun). Bringt ein Ehegatte einen Hausratsgegenstand mit, so gehört ihm dieser Gegenstand und er kann ihn bei der Scheidung ohne Berücksichtigung beim Zugewinn, also ohne Ausgleich, wieder mitnehmen
Wird der Gegenstand, weil kaputt oder schlicht nicht mehr zeitgemäß, von den Ehegatten durch einen neuen Gegenstand ersetzt, so gilt: dem Ehegatten, dem der erste Gegenstand gehörte, dem gehört dann auch der neue. Dies ist besonders schief, wenn z. B. ein Ehegatte einen alten kleinen Schwarz-Weiss-Fernseher mit in die Ehe brachte. Auf einmal muss es ein Riesenflachbildschirm sein. Es werden Tausende an Euro ausgegeben. Im Falle einer Scheidung freut sich der vormalige Fernseherbesitzer: er kann den Riesenflachbildschirm ersatzlos mitnehmen.
Die Reform will dies ändern. In Zukunft soll auch der Riesenflachbildschirm, wenn beide Ehegatten diesen zusammen anschaffen, auch bieden Ehegatten zusammen gehören. Der Ehegatten, der den Bildschirm am Ende mitnehmen möchte, muss dann dem anderen Ausgleich leisten.