Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2013
/ 07 Januar 2013 / No CommentsSeit dem 01.01.2013 gilt wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Wie immer hat sich jedoch nicht alles geändert, im Gegenteil: es gab nur kleine Anpassungen beim Selbstbehalt. Das ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen selbst verbleiben muss, von dem er also keinen Unterhalt zahlen muss. Dieser Betrag wurde überwiegend um 50 Euro angehoben. Gleich geblieben sind aber zum Beispiel die Unterhaltssätze für die Kinder. Auch wenn die Inflation zur Geldentwertung führt, kommt also bei den Kindern nicht mehr an (allerdings sind die Unterhaltssätze vor zwei Jahren um durchschnittlich 13 % angehoben worden). Weiterhin gilt auch, dass in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, wie auch etwaige Studiengebühren nicht enhalten sind.
Die neue Düsseldorfer Tabelle können Sie hier herunterladen.