Alles zum Einzeltestament – Fachinformationen vom Anwalt für Erbecht in München

von Pfab Philipp / 26 August 2021 / Keine Kommentare

Gut, dass Sie sich für ein Einzeltestament oder ein Testament interessieren. Doch was ist ein Testament?

Hammer eines Richters mit Gesetz zum Einzeltestament

Was ist ein Einzeltestament?

Hier hilft ein Blick ins Gesetz, § 1937 BGB: der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen den Erben bestimmen.

Will sagen: der, der ein Testament macht, kann sich aussuchen, wer sein Vermögen nach seinem Tod bekommen soll.

Wie muss ein Einzeltestament aussehen?

Es reicht nicht aus, sich eine spezielle Erbfolge zu wünschen oder einem anderen zu versprechen, man würde ihm einen besonderen Geldbetrag zuwenden wollen. Man muss schon auf die Form achten.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der, der das Testament errichten will, schreibt es selbst – von A bis Z, von Kopf bis Fuß.
Sodann muss es auch unterschrieben sein. Es reicht nicht aus, am PC einen Vordruck zu erstellen, diesen ausdrucken und dann zu unterschreiben. Optimal wäre es dann noch, Ort und Datum dazuzusetzen. Dann ist völlig klar, wann das Testament erstellt wurde.
2. Man geht zum Notar
Der Notar entwirft im besten Fall das Testament, liest es vor und der Errichter des Testamentes muss dann nur noch unterschreiben.

Anwalt für Erbrecht und Testamente in München, Philipp Pfab

Beratung für ein Einzeltestament

Vor- und Nachteil eines selbstgeschriebenen Einzeltestaments

Der Vorteil vom selbst geschriebenen Testament (gegenüber dem Notar): es kostet keine Notargebühren. Man kann es jederzeit wieder abändern ohne Besonderheiten, insbesondere ohne Kostenaufwand.

Aber: ein selbst verfasstes Testament ist nicht immer eindeutig, so komisch das klingt. Es sind viele Gesichtspunkte zu beachten:

  • Was ist mit einer Erbengemeinschaft?
  • Was mit Pflichtteilsberechtigten?
  • Was mit Vermächtnissen?
  • Und was mit Erbschaftsteuer?

Daher sollte man sich unbedingt bei einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Nur er kennt sämtliche Fallstricke.

Wo bewahrt man ein Einzeltestament am besten auf?

Das Testament sollte immer beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dort wird es aufbewahrt und im Falle des Falles auch gefunden.

Es besteht nicht die Gefahr, dass das Testament aus der Schublade verschwindet, nur weil einer, der im Testament nicht bedacht ist, auf schlechte Gedanken kommt.

Weshalb braucht man überhaupt ein Testament?

Oder anders gesagt: Was ist der Unterschied zwischen einem Einzeltestament und der gesetzlichen Erbfolge?

Wieder anders herum ausgedrückt: es gilt zunächst die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nur dann nicht, wenn ein Testament vorhanden ist und der Erblasser (so nennen die Juristen den, der das Testament macht) jemand anderen als Erben einsetzte.

Beratung für ein Einzeltestament

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge besagt, dass immer einer aus der Familie erbt. Zunächst sind es die Kinder, bzw. deren Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, dann die Eltern und deren Kinder (also die Geschwister).

Es gilt immer: wenn ein näherer Verwandter da ist, schließt dieser die weiteren Verwandten aus.

Wenn also keine nahen Verwandten da sind, wird immer weiter gesucht. Irgendwo in der Erbfolge findet sich dann jemand, der erbt. Wenn der Erblasser verheiratet ist, tritt neben die Familie auch der Ehegatte als Erbe.

Wesentliche Nachteile der gesetzlichen Erbfolge

Bei der gesetzlichen Erbfolge gibt es zwei wesentliche Nachteile:

1. Wenn ein Ehegatte zusammen mit Kindern oder weiterer Verwandtschaft erbt, so erben sie in Erbengemeinschaft.

Die Erbengemeinschaft muss man sich vorstellen wie einen Luftballon. Dieser gehört allen zusammen (wenn auch in unterschiedlichen Anteilen). Keiner kann sich einen oder seinen Teil davon herausschneiden. Alle müssen immer gemeinschaftlich das Gleiche wollen. Das geht aber oft schief.

2. Zum anderen ist es oft problematisch, die Interessen eines Ehegatten mit Interessen von Verwandten zusammen zu schnüren.

Der überlebende Ehegatte will in der Regel nicht, dass ihm andere mit hereinreden, was er zu tun hat. Besonders schlimm wird dies, wenn der Erblasser eine Immobilie hat, in der auch der überlebende Ehegatte wohnte. Bei der gesetzlichen Erbfolge kann dann ein Kind den Ehegatten aus der Wohnung vertreiben. Das birgt oft Konflikte.

Mit einem Einzeltestament die gesetzliche Erbfolge umgehen

Wer diese gesetzliche Erbfolge nicht will, kann ein Einzeltestament erstellen. Man kann eine Person heraussuchen, die erbt. Das kann der Ehegatte sein. Das kann aber auch ein Kind oder ein Dritter sein.

Zudem kann mit einem Testament das Entstehen einer Erbengemeinschaft vermieden werden. Es kann z.B. einer erben und der andere einen Geldbetrag erhalten, so dass wirtschaftlich beide gleichgestellt sind, aber rechtlich nur einer das Sagen hat.

Beratung für ein Einzeltestament

Was sind die Besonderheiten eines Einzeltestaments?

Der wesentliche Vorteil eines Einzeltestamentes ist, dass der Erblasser dieses jederzeit ändern kann. Es reicht ein späterer Nachtrag, diesen oder jenen Punkt ändern zu wollen. Allerdings muss der Nachtrag auch wieder die Form eines Testamentes haben.

Auch dieses muss von A bis Z mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Allerdings kann auch dieses Testament später wieder durch ein weiteres Einzeltestament abgeändert werden.

Man sollte bei mehreren Testamenten dann nur aufpassen, dass immer das Datum mit vermerkt ist (es gilt immer das jeweils das spätere Testament).

Hilfreich: Es können im Einzeltestament auch weitere Regelung getroffen werden.

Am beliebtesten ist ein Vermächtnis. Dies bedeutet, dass der Erbe einem Dritten etwas geben muss. Meist ist dies ein Geldbetrag. Manchmal ist es auch eine Immobilie; oder nur ein Wohnrecht.

Durch die Vermächtnisse kann der Erblasser dafür sorgen, dass weitere Personen etwas bekommen, ohne dass gleich eine Erbengemeinschaft entsteht.

Im Testament kann auch Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Dies bedeutet, dass eine dritte Person (z.B. ein Rechtsanwalt für Erbrecht) den Nachlass verwaltet. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn minderjährige Erben in Betracht kommen (diese müssten sonst aufwändig vertreten werden).

Es ist aber auch dann sinnvoll, wenn sonst eine Erbengemeinschaft entstehen würde, die sich nicht einig ist. Der Testamentsvollstrecker kann dann im Auftrag des Erblassers nach dessen Vorstellungen den Nachlass auseinandersetzen und zuteilen.

Welches sind die gröbsten Fehler im Einzeltestament?

Fragezeichen zu den häufigsten Fehlern bei Einzeltestamenten

Der gröbste Fehler ist, wenn man sich bei der Abfassung eines Testamentes nicht fachkundig anwaltlich beraten lässt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen.

  1. Formulierung:
    Grob schlecht ist in einem Testament, wenn nicht klar ist, wer Erbe wird. Dies kann z.B. schon in einer Formulierung liegen, dass z.B. Hans das Haus bekommen soll. Hier ist nicht klar, ob dies eine Erbeinsetzung ist oder ein Vermächtnis.
  2. Missachtung des Pflichtteils:
    Grob schlecht ist auch, wenn im Testament die Pflichtteilsthematik nicht betrachtet wird. Jeder nahe Erbe (Ehegatte, Kinder, manchmal auch Eltern) haben, wenn sie enterbt sind, einen Pflichtteilsanspruch. Der Erbe muss diesen Personen etwas zahlen. Hier können schnell Beträge zusammenkommen, bei denen der Erbe in Geldschwierigkeiten kommt – und im schlimmsten Fall Immobilien verkaufen muss.
  3. Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt:
    Grob schlecht wird ein Testament auch dann, wenn erbschaftssteuerliche Thematiken nicht berücksichtigt werden: oft muss ein Erbe relativ hohe Erbschaftssteuern zahlen. Hier ist es sinnvoll, vorher zu klären, wo welche Freibeträge liegen, wie diese genutzt werden können. Oft kann auch nach einem Erbfall noch durch geschicktes, gemeinsames, Vorgehen die Steuerlast gemindert werden.

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Kanzlei Pfab und Rechtsanwalt Philipp Pfab sind spezialisiert auf Testamentvollstreckungen, Testamenterstellung, Erbrecht und Immobilien für Schenkung und Teilversteigerungen. Rufen Sie uns einfach an!

Hilfreiche Links:

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Alles zum Thema Adoption und Erbe

Über den Autor:

Philipp Pfab ist seit 2002 Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Pfab in München Pasing.

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich für Beratungen zum Erben gerüstet. Mein Schwerpunkt liegt bei der steuerlichen Bewertung und Übertragung von Immobilien sowie der Abgabe von Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuererklärungen. Ich übernehme auch diese Steuerverfahren.

Zudem helfe ich bei Gestaltungen der Erbfolge und des Nachlasses (z. B. Testament) und nach einem Erbfall bei der sinnvollen Regelung des Nachlasses.