Rechtsanwalt für Erbrecht München Philip Pfab
 
 

 

Rechtsanwalt für Erbrecht & Erbschaft in München

Philipp Pfab Ihr Erbrechtsanwalt in München

Sie brauchen oder wollen Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht?

Setzen Sie im Erbrecht und bei Erbschaft auf die Erfahrung eines Fachanwaltes für Erbrecht.

Rechtsanwalt Philipp Pfab ist im Bereich des Erbrechts tätig. Nur wer sich spezialisiert ist Spitze.

 


„FOCUS-SPEZIAL – Recht & Rat 2023“ TOP Kanzlei für Erbrecht 2021

Die Beratung von Rechtsanwalt Philipp Pfab und seiner Kanzlei für Erbrecht wurde auch 2021, wie schon im Vorjahr, durch das Nachrichtenmagazin FOCUS mit dem Gütesiegel TOP Rechtsanwalt im Fachbereich Erbrecht ausgezeichnet. Die Auszeichnung basiert auf den Empfehlungen von rund 10.000 Fachanwälten.
FOCUS-SPEZIAL Ausgabe 36/2023 „Recht & Rat – 2023“

 

Anwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbe, Nachlassregelung und Testament – das sind oft sehr persönliche Angelegenheiten. Als Fachanwalt für Erbrecht in München hat sich Philipp Pfab auf die persönliche Beratung und Betreuung spezialisiert. Das Wesentliche ist, was für Sie richtig und passend ist.

Der Rechtsanwalt für Erbrecht Pfab unterstützt Sie bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags: Wie muss ein Testament formuliert werden? Was muss in der Nachlassregelung enthalten sein? Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Neben der Erstellung eines Testaments erhalten Sie persönliche Beratung…von Anwalt für Erbrecht München

  • bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten – vorweggenommene Erbfolge: Als Anwalt erhalten Sie bei Philip Pfab die beste Beratung. Was ist überhaupt sinnvoll und wann lohnt sich die Übertragung? Was muss, was sollte in einem Übertragungsvertrag stehen?
  • bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer: In der Beratung klären wir Fragen wie: Was muss in die Steuererklärung hinein? Welche Freibeträge gibt es? Wie wird ein Grundstück, wie wird eine Immobilie bewertet? Wir machen die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung und kümmern uns um alles mit dem Finanzamt.
  • bei einer Erbschaft: Was müssen Sie nun tun? Welche Unterlagen brauchen Sie? Wir kümmern uns umfassend, um die Abwicklung bei einer Erbschaft und können Ihnen alles abnehmen.
  • bei der Erbauseinandersetzung, bei Pflichtteil und Vermächntnissen: Wer bekommt was und wieviel?
  • Kontakt zum Anwalt für Erbrecht

 

Zertifizierter Testamentsvollstrecker – ein Spezialist im Erbrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht Pfab ist Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI) und übernimmt Testamentsvollstreckungen.

Dies ist vor allem sinnvoll bei Alleinerben, wenn diese sehr jung sind und das Vermögen erst später (z. B. nach Ende der Ausbildung) übergeben werden soll;

oder bei mehreren Erben / Erbengemeinschaft: wenn die Gefahr besteht, dass sich die Erben streiten – das ist fast der Regelfall.

Beachten Sie: Eine Testamentsvollstreckung muss im Testament ausdrücklich angeordnet werden (z. B. „Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Hr. RA Philipp Pfab, Gleichmannstraße 9, 81241 München.“).

 


 

Nur wenn Sie zufrieden sind, sind auch wir zufrieden. Damit dies möglich ist, setzen wir auf Fortbildung, Fachanwaltskurse, Ansprechbarkeit, schnellen Kontakt und Einfühlungsvermögen. Rechtsanwalt Pfab ist seit mehr als 17 Jahren begeistert als Anwalt in München Pasing tätig.

Jetzt unverbindlich anfragen:

Ihre Vorteile:

  • Sympathischer Anwalt mit langjähriger Erfahrung
  • Qualifizierter Fachanwalt für Erbrecht und für Familienrecht, laufende Fortbildung
  • Vertrauliche und ehrliche Beratung; Ihre persönlichen Ansprüche stehen im Vordergrund

Ich unterstütze Sie: Ich bin auf Ihrer Seite. Meine Daten sind:

  • Philipp Pfab Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Gleichmannstraße 9, 81241 München
  • Tel.: 089 / 74 42 41 20 / Fax: 089 / 74 42 41 21

Bitte beachten Sie: Wir bieten nur umfassende Betreuung von Angelegenheiten an. Einzelne Fragen oder Kurzberatungen können wir leider nicht anbieten.

 


 

Anwalt – Beratung vor dem Erbfall

Oft ist es sinnvoll, sich frühzeitig um die Vermögensnachfolge zu kümmern. Wie soll das Vermögen auf die nächste Generation übergehen?

Man kann Vermögen vorab übertragen – zu Lebzeiten – im Wege der so genannten vorweggenommenen Erbfolge. Oftmals geht es hier um die Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer. Hier berate ich Sie bei den erforderlichen Verträgen.

Ebenso kann man Vermögen erst bei einem Erbfall übergehen lassen. Die Regelungen (wer soll was bekommen) erfolgen in einem Testament. Vieles kann hier vorher bestimmt und damit geregelt werden. Hier steht oft das Interesse im Vordergrund, Streit der Erben zu vermeiden. Ich ermittle mit Ihnen, was Sie genau wollen: Wer soll was bekommen? Oder: wer soll was nicht bekommen? Dann entwerfe ich Ihnen ein rechtssicheres Testament, sodass auch das geschieht, was Sie wollen.

Ergänzend ist oft auch eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Wenn Sie nicht mehr handeln können, übernimmt das ein anderer.

 


Tätigkeitsbereiche als Anwalt für Erbrecht:

  • Testament: Beratung zu Wünschen, Zielen und Gestaltungsalternativen; Erstellung und Anpassung von Testamenten; immer mit: steuerlicher Bewertung und steuerlicher und erbrechtlicher Optimierung; Beratung zu Vorsorgevollmachten.
  • Schenkungen / Überlassungen von Immobilien: Steuerliche Bewertung der Immobilie und Optimierung; Beratung zu erbrechtlicher Optimierung und zu Gestaltungsalternativen; Beratung zu Inhalt der Verträge, Entwurf und Anpassung der notariellen Überlassungsverträgen, Überwachung der Umsetzung bis zur Grundbucheintragung.
  • Erbfallabwicklung: Betreuung des kompletten Erbfalles; mit: Erbscheinverfahren, Abwicklung des Nachlassverfahrens bei Gericht und Behörden; auch Eintragungen im Grundbuch; Abwicklung von (berechtigten) Pflichtteilsansprüchen; Erbschaftssteuerverfahren
  • Pflichtteilbetreuung: Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Gegner und bei Gericht
  • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer: Steuerlich optimierte Bewertungen; Einsetzung unseres Netzwerks an Sachverständigen; Abgabe der Erklärungen, Durchführung des Steuerverfahrens.
  • Adoptionsverfahren: Beratung zu Antragstellung, Durchführung und Betreuung des Verfahrens

 


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