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Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Pflichtteilsansprüche werden am besten möglichst frühzeitig abgewehrt.

Vor einem Erbfall bieten sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an. Ein Pflichtteilsanspruch kann jedoch nie völlig ausgeschlossen werden.

Die Höhe eines Pflichtteils kann in der Regel gedrückt werden. Hier hat sich interessanterweise in der letzten Zeit ein neuer Ausdruck eingebürgert. Man spricht nun von der Dämpfung von Pflichtteilsansprüchen.

Geltendmachung des Pflichtteils und Abwehr in zwei Stufen

Ein Pflichtteilsanspruch wird in der Regel zweistufig geltend gemacht. Zunächst die Auskunft, dann die Zahlung.

Auf der Auskunftsstufe ist zunächst genau zu prüfen, ob, wem und in welchem Umfang Auskunft geschuldet ist. Das Gesetz ist hier relativ eindeutig. Dieses gibt dem Pflichtteilsberechtigten den Anspruch, vom Erben auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erhalten.

Nach einer etwaigen ganzen oder nur teilweisen Auskunftserteilung wird der Pflichtteilsberechtigte einen Zahlbetrag fordern. Hier ist der Erbe in der Regel in einer besseren prozessualen Stellung. Er kann jeden Anspruch schlichtweg ablehnen. Der Pflichtteilsberechtigte muss dann den Klageweg bestreiten. Hier ergeben sich in der Regel Möglichkeiten, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Wenn der Pflichtteilsberechtigte auf einer zweiten Stufe einen bestimmten Zahlbetrag verlangt, so ist damit auch noch nicht alles verloren.

Wir als Anwaltskanzlei für Erbrecht überprüfen für Sie dabei dann insbesondere:

  • Die Bewertung der einzelnen Nachlassposten.
  • Die Bewertung von Abzugsposten vom Nachlass.
  • Die rechtlich mögliche Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen im Bereich von Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsunwürdigkeit und Ausschlagung.
  • Die Überprüfung von der Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil.
  • Die Überprüfung von Reduzierung des Pflichtteilsanspruches wegen Vorempfängen
  • Die Geltendmachung von prozessualen Gegenrechten (die das Verfahren schlicht verzögern und einvernehmliche Einigung ermöglichen können).