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Geltendmachung des Pflichtteils

Die rechtliche Lage im Pflichtteilsrecht ist einigermaßen kompliziert, worüber sich natürlich ein Erbrechtsanwalt freut. Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Recht auf seinen Pflichtteil. Damit dieses Recht aber auch entsteht, muss der Pflichtteilsberechtigte seine Rechte tatsächlich geltend machen. Die Geltendmachung des Pflichtteils ist oftmals echte Sisyphusarbeit, da die anderen Erben gerne die Faktenlage verzerren oder verschleiern.

In Formularbüchern werden zur Geltendmachung von Auskunft und Pflichtteil sinngemäß folgende Muster vorgeschlagen:

>>Ich fordere dich, lieber Erbe, auf, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln. In diesem Nachlassverzeichnis müssen sämtliche Nachlassgegenstände (Aktiva und Passiva) enthalten sein.

Das Nachlassverzeichnis muss auch sämtliche Schenkungen und Zuwendungen an dich, lieber Erbe, und andere Personen, umfassen.

Die Angaben müssen durch Unterlagen und Belege nachgewiesen werden.

Ich fordere dich, lieber Erbe, auf, die Nachlassgegenstände zu bewerten.

Ich fordere dich, lieber Erbe, schlussendlich auf, meinen Pflichtteilsanspruch anzuerkennen und mir den sich aus dem Nachlassverzeichnis ergebenden Pflichtteil auf mein Konto zu überweisen.<<

Muss ich sofort meinen Pflichtteil geltend machen?

Für die Geltendmachung des Pflichtteilrechtes laufen Fristen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass jeder Pflichtteil sofort geltend gemacht wird. Dies hat eine erbschaftssteuerrechtliche Thematik.

Wer seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht, kann später auf diesen verzichten. Ein Verzicht wird ihm dann jedoch als Schenkung ausgelegt.

Zur erbschaftssteuerlichen Optimierung, wenn sich alle Beteiligten einig sind, wäre es z.B. denkbar, für den Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs eine Abfindung zu zahlen. Diese Möglichkeit ist jedoch dann nicht mehr gegeben, wenn der Pflichtteilsanspruch schon geltend gemacht wurde.

Es ist daher sicher sinnvoll, sich zur Geltendmachung oder gerade nur Nichtgeltendmachung von Pflichtteilsansprüchen beraten zu lassen. Kommen Sie in diesen Belangen gern auf uns zu.