Es gibt für alles ein Gesetz? Oder doch nicht?
/ 02 Oktober 2012 / No CommentsMan könnte meinen, dass es für alles und jedes ein Gesetz gibt. Noch das kleinste Detail ist gesetzlich in Formen gebracht und geregelt.
Doch es gibt manche Bereiche, bei denen gesetzliche Regelungen tatsächlich fehlen. Manchmal sind dies auch ganz naheliegende Bereiche:
Stellen wir uns den Fall vor: Zwei Eltern leben getrennt. Sie haben ein gemeinsames Kind und auch die gemeinsame elterliche Sorge. Beide Elternteile haben sich darauf geeinigt, dass das Kind genau gleich lang bei jedem Elternteil ist. Dies bedeutet, sie führen das sogenannte Wechsel- bzw. Pendelmodell durch.
Es ergibt sich bisher, dass jeder der Elternteile eine Wohnung hat. Damit ist die Wohnung der jeweiligen Elternteile für diese die Hauptwohnung.
Das Kind scheint nun aber zwei Hauptwohnungen zu haben. Zwei verschiedene Wohnungen, die gleichwertig sein sollen, ist dem Gesetz jedoch ein Dorn im Auge. So regelt § 12 MRRG und auch die entsprechenden Meldegesetzte der Länder (z. B. Art. 15 BayMeldeG), das bei mehreren Wohnungen eine Wohnung die Hauptwohnung sein muss. Bei Kindern muss dies die Wohnung des Elternteils sein, bei dem das Kind vorwiegend lebt.
Zwischenergebnis: Es kann immer nur einen Hauptwohnsitz geben.
Nun stellt sich aber die Frage, wenn das Kind genau gleich lang bei beiden Elternteilen lebt, wo es vorrangig lebt. Gute Frage. Es gibt hier jedoch keine Antwort. Das Gesetz geht davon aus, dass sich ein Mensch (und auch ein Kind) in einer Wohnung vorwiegend aufhält. Dies ist dann die Hauptwohnung. Das Gesetz kennt aber nicht den Fall, bei dem sich ein Kind in zwei unterschiedlichen Wohnungen genau gleich lang aufhält. Also was tun:
Die Frage ist nicht höchstrichterlich geklärt. Folgendes ist möglich:
– Eine Wohnung eines beliebigen Elternteiles wird als Hauptwohnsitz ausgesucht;
– Keine der Wohnungen wird als Hauptwohnsitz bezeichnet, damit hätte dann das Kind auch keinen Hauptwohnsitz; oder
– das Kind hat zwei Hauptwohnsitze.
Also: Es gibt tatsächlich nicht für alles ein Gesetz. Oft gibt es gerade in naheliegenden Fällen keine sinnvolle gesetzliche Regelung.