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Hier geht es um:
Steuerpflicht
Wertermittlung
Berechnung der Steuer
Steuerfestsetzung

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuern. Es gab sie schon vor über 2000 Jahren im alten Ägypten. Das macht sie aber bei denen, die sie zahlen müssen, nicht beliebter.

Die Erbschaftssteuer beschäftigt sich mit dem Übergang von Vermögen. Dies kann beim Tod einer natürlichen Person sein (Erbschaft). Dies kann aber auch bei dem Übergang von Vermögen unter Lebenden sein (Schenkung). Aus diesem Grund ist auch die Steuer für Schenkungen und Erbschaften in einem Gesetz zusammengefasst: Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer ist immer die jeweilige Bereicherung des jeweiligen Erwerbers. Es kommt nicht auf den an, der Vermögen verschenkt oder vererbt.

Es muss daher für jeden einzelnen Erben ermittelt werden, wie hoch die Steuer ist.

Die Steuer berechnet sich in vier Schritten:

  1. Steuerpflicht Erbschaftssteuer

Welcher Vorgang führt zu Steuer? Dies können sein z.B.:

  • Der Erwerb von Todes wegen
  • Die Schenkung unter Lebenden
  • Eine Zweckzuwendung oder
  • Das Einbringen des Vermögens in eine Stiftung.

Wer muss Erbschaftssteuern zahlen?

Dies können sein:

  • Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz haben.
  • Deutsche, die nicht länger als fünf Jahre im Ausland leben.
  1. Wertermittlung zur Berechnung der Erbschaftsteuer

Wie ist der Erwerb tatsächlich erbschaftssteuerlich zu bewerten?

Es geht hier insbesondere um den Vermögenszuwachs, die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vermögenszuwachs bewertet werden muss und vor allem die Frage, wie eine Bewertung vorzunehmen ist.

Die Bewertung ist insbesondere für Grundstücke und Immobilien vorzunehmen. Hier erfolgt die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz. Je nach Immobilientyp ist ein Vergleichswertverfahren, ein Ertragswert- oder ein Sachwertverfahren anzuwenden.

Wir als Spezialisten für die erbschaftsteuerliche Bewertung von Immobilien unterstützen Sie gerne.

 

  1. Berechnen der Erbschaftsteuer

Wenn klar ist, wer Erbschaftssteuern zahlen muss, wie hoch das Erbe ist, ist im nächsten Punkt die Höhe der Erbschaftsteuer zu berechnen.

Hierzu werden entsprechende Steuerklassen gebildet, die entsprechenden Freibeträge ermittelt und am Ende ein Steuersatz angewendet.

Einzelheiten können Sie auf der Seite „Erbschaftssteuer berechnen“ einsehen.

  1. Steuerfestsetzung und Hebung

Wenn klar ist, welche Steuer zu zahlen ist, muss noch (auf Anforderung des Finanzamtes) eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden. Hier unterstützen wir Sie gerne bei den amtlichen Formularen. Wir geben auch gerne für Sie die Erbschaftssteuererklärung ab.

Wesentlicher Ansatzpunkt im Bereich der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer ist naturgemäß die Frage, wie Erbschaftsteuer vermindert oder ganz vermieden werden kann. Hierzu bieten sich verschiedene Gestaltungen natürlich vor dem Erbfall im Rahmen eines Testamentes aber auch noch nach einem Erbfall an. Hierzu beraten wir Sie gerne. Beachten Sie: je früher eine Beratung ansetzt, desto erfolgreicher kann sie sein.