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Testament

Ein Testament ist zunächst einmal sehr einfach: ein (natürlich potentieller) Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen einen Erben bestimmen.

Doch warum soll ein Erblasser überhaupt ein Testament errichten?

In Deutschland dürften rund 30% der in Frage kommenden Bevölkerung überhaupt ein Testament errichtet haben. Die meisten dieser Testamente dürften ohne jeglichen fachlichen Beirat errichtet worden sein: sei es, dass sie aus dem Internet heruntergeladen wurden, aus Formularen oder von früheren Testamenten einfach abgeschrieben wurden. Ob dies dann immer genau das Richtige ist, ist häufig anzuzweifeln. Unser Tipp: lassen Sie Ihren Entwurf schnell und unkompliziert von einem Anwalt für Erbrecht überprüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Viele Menschen lassen sich schon beraten, wenn es um den Abschluss eines Mietvertrages oder den Kauf einer Immobilie geht. Man möchte meinen, dass dies beim Testament erst recht gilt: denn beim Testament geht es um alles und um´s Ganze.

Das Testament als Steuerungs- und Gestaltungsmittel

Durch ein Testament kann ein Erblasser verschiedene Sachen steuern. Er kann steuern, wer sein Vermögen erhalten soll, auch wer es nicht erhalten soll. Er kann auch steuern, wie z.B. Erbschaftssteuern minimiert werden können (siehe hierzu Artikel „Erbschaftssteuer“). Er kann vor allem Regelungen dazu treffen, dass unter mehreren Erben Streit möglichst vermieden wird (siehe Erbengemeinschaft-Erbstreitigkeiten).

So vielschichtig wie die Interessen zur Erstellung eines Testamentes, so vielschichtig sind die Gestaltungsmöglichkeiten oder die Wünsche der Beteiligten. Ein schlichtes Muster mit drei Zeilen aus dem Internet, wird diesem Ansatz nicht gerecht!

Es gibt verschiedene Formen eines Testaments (einseitiges Testament, Testament von Ehegatten und Erbvertrag). Es gibt auch verschiedene typischerweise vorkommende Inhalte (bekannt ist das Berliner Testament oder z.B. das Behindertentestament).