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Hier geht es um:
Form der Vorsorgevollmacht
Mehrere Bevollmächtigte
Registrierung von Vollmachten

Allgemeines zur Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht entscheidet, was passieren soll, wenn man selbst die Sachen nicht mehr entscheiden kann. Dies kann der Fall sein, wenn jemand z.B. geschäftsunfähig oder betreuungsbedürftig geworden ist.

Im normalen Ablauf würde nun ein Betreuer bestellt werden. Dieser Betreuer würde für den ja noch Lebenden handeln. Das Betreuungsverhältnis ist sehr formell, schwierig und langwierig ausgestaltet.

Wenn jemand betreuungsbedürftig wird, kann eine Vorsorgevollmacht helfen. Durch eine Vorsorgevollmacht wird ein Anderer bevollmächtigt, für den Vollmachtgeber zu handeln. Solange es eine Vorsorgevollmacht gibt, darf das Gericht keinen Betreuer bestellen. Damit kann der Vollmachtgeber selbst bestimmen, wer die Vollmacht erhält, kann sich diese Person aussuchen und mit ihr zu einem Zeitpunkt, an dem noch alles in Ordnung ist, Absprachen treffen und Vorstellungen äußern.

Eine derartige Vorsorgevollmacht kann: a) den vermögensrechtlichen Bereich umfassen, b) auch die Gesundheitssorge umfassen und c) auch beides umfassen.

 

Form der Vorsorgevollmacht

Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es reicht also auch eine mündliche Vollmacht. Allerdings kann eine mündliche Vollmacht im Zweifel sehr schlecht bewiesen werden. Damit ist eine schriftliche Vollmacht unabdingbar.

Hierzu gibt es zwei Ausnahmen:

Zum einen für Banken: Banken verlangen in der Regel eine spezielle Bankvollmacht. Hierzu sollte der Vollmachtgeber sich mit seiner Bank absprechen. Was hilft die beste Vollmacht, wenn sie von der Bank schlichtweg nicht akzeptiert wird?

Zum Anderen für Umschreibung von Eigentum im Grundbuch, siehe nachfolgende Informationen.

Wer sichergehen will, erstellt sogar eine notariell beurkundete Vollmacht. Damit hat sie im normalen Geschäftsverkehr auch eine höhere Beweiskraft (bzw. Glaubwürdigkeit).

Aus meiner Praxis als Erbrechtsanwalt empfehle ich immer, wenn es geht, die Einhaltung der notariellen Beurkundungsform.

Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht hat zudem noch einen weiteren Vorteil: sollte im Rahmen eines Erbfalls die Umschreibung von Eigentum im Grundbuch erforderlich werden, so kann dies mit einer notariellen Vollmacht, die über den Tod hinausgeht, gemacht werden. Ein Erbschein ist dann nicht erforderlich. Eine Vollmacht kostet beim Notar sehr viel weniger als die Kosten im Zusammenhang mit einem Erbscheinsverfahren.

Mehrere Bevollmächtigte

Jeder Vollmachtgeber kann natürlich mehrere Bevollmächtigte ernennen. Dies macht z.B. dann Sinn, wenn einer der Bevollmächtigten öfter im Ausland ist.

Der Vollmachtgeber sollte dann jedoch die Reihenfolge festlegen, innerhalb der die Bevollmächtigten tätig werden sollen. Hier ist jedoch wichtig, dass diese Reihenfolge nicht in der Vollmachtsurkunde selbst aufgeführt wird. Die Vollmacht muss nach außen hin immer unbeschränkt und unbedingt sein. Der Vollmachtgeber kann die Reihenfolge jedoch in einer internen Anweisung an die Bevollmächtigten festlegen.

Ganz wichtig: Es ist  zu regeln, ob beide Bevollmächtigte die Vollmacht des jeweils anderen widerrufen können. In der Regel wird man diesen Widerruf ausschließen. Sonst würde der Schnellere von beiden die Vollmacht des anderen widerrufen und dann für immer alleine die Vollmacht ausüben.

 

Registrierung von Vollmachten

Eine Vorsorgevollmacht kann bei dem zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Die Registrierung kann online per Internet vorgenommen werden. Die Registrierung ist sinnvoll, damit im Fall der Fälle die Vollmacht auch von Gerichten (die eben keinen Betreuer bestellen sollen) gefunden werden können.