Kriterien für Rückerstattung einer ehebedingten Zuwendung
/ 22 Oktober 2013 / No CommentsEine ehebezogene Zuwendung kann, wenn eine Ehe gescheitert ist, im Einzelfall vom Übergebenden zurückgefordert werden. Es ist dabei genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Zuwendung tatsächlich zurückerstattet werden muss. Hierfür gibt es – leider (und das macht die Sache oft nicht vorhersehbar) – keine Tabelle, nach der eine einfache Berechnung vorgenommen werden kann. Es müssen im Einzelfall immer Tatsachen vorgetragen werden, die zumindest folgende Punkte behandeln:
– Dauer der Lebensgemeinschaft
– Alter der Parteien
– Art und Umfang der erbrachten Leistungen
– Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung
– Einkommens- und Vermögensverhältnisse insgesamt
So führen z. B. Zahlungen auf Zinsen nicht zu einer Vermögensmehrung und sind daher eher nicht zurückzuerstatten. So führt z. B. aber die Tatsache, dass beide Parteien wirtschaftlich extrem unterschiedlich aufgestellt sind, eher dazu, dass eine Rückforderung stattfindet.