Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien 2013
/ 08 Januar 2013 / No CommentsSeit dem 01.01.2013 gelten neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien. Diese Leitlinien sind eine Ergänzung und teilweise Abänderung der Düsseldorfer Tabelle und wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Die Süddeutschen Leitlinien werden von den Oberlandesgerichten in München und auch in Bamberg, Karlsruhe, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verwendet. Die Neuregelung war erforderlich, weil sich auch die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2013 – vor allem bei dem Selbstbehalt – geändert hat. Die Leitlinien umfassen folgenden Regelungen (wobei sie zum Teil die Düsseldorfer Tabelle ersetzen): Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Regelungen zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; sie enthalten zudem Rechenbeispiele.
Für einen Einblick können Sie hier herunterladen: die aktuellen Süddeutsche Unterhaltsleitlinien 2013.