Trennungsunterhalt geht nicht ewig
/ 27 Oktober 2014 / No CommentsTrennen sich zwei Ehegatten, so kann der Eine, der weniger verdient, vom Anderen, der mehr verdient, Trennungsunterhalt fordern. Der Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung. Nach der Scheidung gibt es den nachehelichen Unterhalt.
Ein Grundsatz für den Trennungsunterhalt ist dabei, dass es in der Regel den Unterhalt unveränderlich bis zur Scheidung gibt. Doch gilt das für alle Fälle?
Das OLG Bamberg hat nunmehr entschieden, dass dies nicht immer gelten muss (Az: 7 UF 361/13): Trennungsunterhalt gibt es dann nicht mehr gibt, wenn die Ehegatten mehr als zehn Jahre getrennt leben. Nach einer derart langen Trennungszeit wirkt die vormalige eheliche Solidarität nicht mehr nach. Jeder der Ehegatten ist damit für sich selbst verantwortlich und ein eventueller Unterhaltsanspruch dann verwirkt.
Damit endet in dem vom OLG Bamberg entschiedenen Fall der Trennungsunterhalt auch schon vor der Scheidung.