Alleinerbe

Alleinerbe

Der Alleinerbe ist derjenige, der das Vermögen des Erblassers alleine erbt. Dies bedeutet noch nicht, dass er alles bekommt. Der Erblasser kann in einem Testament Vermächtnisse aussetzen. Z.B. kann er anderen Familienangehörigen aus dem Nachlass Beträge zukommen lassen. Diese sog. Vermächtnisse muss dann der Alleinerbe bezahlen.

Der Alleinerbe hat jedoch den Vorteil, dass er nicht in eine Miterbengemeinschaft hineingeschubst wird. Sollten mehrere Personen zusammen erben, so erben diese gemeinschaftlich. Gemeinschaftlich bedeutet, dass jedem alles gehört, aber jedem nur ein ideeller Anteil. Es bedeutet aber nicht, dass jeder über diesen ideellen Anteil verfügen kann.

Dies ist wie bei einem Luftballon, wobei der Inhalt drei Personen gehört. Wenn einer meint, über seinen Anteil zu verfügen, geht der ganze Ballon kaputt.

Für die Miterbengemeinschaft gelten nicht nur eigene Gesetze, jede Miterbengemeinschaft hat auch ihre eigenen Gesetze. In der Regel will ein Erblasser daher dafür sorgen, dass das Entstehen einer Miterbengemeinschaft vermieden wird. Zur Thematik der Miterbengemeinschaft siehe auch unseren Beitrag zur Miterbengemeinschaft.

Auch ein Alleinerbe hat jedoch einige Klippen zu umschiffen. Zu den nachfolgenden Punkten lohnt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Als Anwalt für Erbrecht in München stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Rechtsanwalt Herr Pfab

Philipp Pfab

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