Adoption und Erbe – Wann lohnt es sich (steuerlich)?

von Pfab Philipp / 05 November 2021 / Keine Kommentare

Wie sind Adoption und Erbe miteinander verbunden? Für viele Familien ist die Verknüpfung zwischen Adoption und Erbe eher unschlüssig oder gar absolut unverständlich. Dabei ist der Zusammenhang einfach zu verstehen und zu erklären.

Im Folgenden gehe ich auf die wichtigsten Fragen ein. Wann macht eine Adoption hinsichtlich Erbe Sinn? Wann spare ich Steuer? Welche Freibeträge gibt es? Wann kann eine Adoption abgelehnt werden?

Was ist eigentlich eine Adoption und was bringt das erbrechtlich?

Die Adoption ist ein rechtliches Verfahren, durch das eine Person durch eine andere Person oder durch ein Paar als Kind angenommen wird. Damit entsteht eine neue Familienbeziehung. Das angenommene Kind hat neue Elternteile. Von diesen erbt das Kind, wie jeder andere Abkömmling auch. Adoption und Erbe sind also miteinander verbunden.

Titelbild zum Fachartikel Adoption und Erbe

Im heutigen Fachartikel gehe ich im speziellen auf Adoption und Erbe ein. Ich erkläre im Detail die steuerlichen Vorteile, gehe aber auch auf die Bedingungen für eine erfolgreiche Adoption ein. Auch auf die häufigsten Ursachen, warum eine Adoption abgelehnt werden kann, gehe ich ein.

Was ist die steuerliche Folge im Erbrecht für eine Adoption?

Die Adoption hat eine ganz gravierende Auswirkung bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer: diese ist für Kinder deutlich günstiger als für alle anderen Verwandten und insbesondere auch Nichtverwandten. Wer als Kind erbt, zahlt schlicht deutlich weniger Steuern.

Wer ein Kind ist, hat zum Beispiel einen höheren Steuerfreibetrag und eine bessere Steuerklasse als ein Fremder.

Beispiel-Rechnung: Steuerliche Folgen bei Erbe von Kinder und Fremden

Erbt ein Fremder € 1.000.000,00. Es gilt dann ein Freibetrag von € 20.000,00. Der Rest muss mit 30 % versteuert werden. Es fällt also eine Erbschaftssteuer- oder gleichwertig – eine Schenkungssteuer – von € 294.000,00 an.

Erbt ein Kind den gleichen Betrag, so hat es einen Freibetrag von € 400.000,00 und einen Steuersatz von 15 %. Es ergibt sich damit eine Steuer von nur € 90.000,00. Also ein wesentlicher Unterschied. Je höher das Vermögen wird, desto größer wird noch der Unterschied.

Kann man durch Adoption Steuern sparen?

Ja das ist tatsächlich die Folge. Eine Adoption führt zu deutlich geringeren Steuern.

Fachanwalt für Adoption und Erbe im Erbrecht Philipp Pfab der Kanzlei Pfab in München 

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Ist eine Adoption wegen Erbe damit sinnvoll?

Im Vordergrund einer Adoption muss immer das Kindeswohl und das Eltern-Kind-Verhältnis stehen. Wenn diese beiden Sachen vorliegen, so ist die steuerliche Folge positiv. Es reicht für die Adoption nicht aus – ein Gericht wird diese auch nicht aussprechen – wenn allein der Vorteil bei der Erbschaft oder Schenkungssteuer das Motiv für die Adoption ist.

Eine solche Adoption wäre nicht sichtlich gerechtfertigt – Steuern sparen als Adoptionsgrund reicht nicht.

Was ist die häufigste Ursache für Adoptions Ablehnung vom Gericht?

Die häufigste Ursache für ein Fehlschlagen einer Adoption ist wie zuvor beschrieben die Tatsache, dass kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht und im Vordergrund das Steuerersparnis steht. Wer beim Antrag oder bei der Anhörung bei Gericht keinen anderen sinnvollen Grund als Sparen der Erbschaftssteuer angeben kann, wird sicher nicht adoptiert werden.

Kann jeder adoptiert werden?

Mann lehnt sich an Fragezeichen anEs kann grundsätzlich jeder adoptiert werden. Dies gilt unabhängig, ob ein Kind minderjährig oder volljährig ist. Auch im hohen Alter gibt es keinerlei Verbote gegen eine Adoption.

Es gibt hier nur zwei Einschränkungen:

1. Sein eigenes Kind kann man nicht adoptieren.
Das würde auf den ersten Blick auch nichts bringen, da das eigene Kind ja schon das eigene Kind ist.

2. Ein Zweites geht auch nicht.
Ein Kind kann nicht weiter adoptiert werden, so lange die erste Adoption noch besteht.

Wer kann adoptieren?

Adoptieren kann grundsätzlich jeder. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand verheiratet ist, einen Lebensgefährten hat oder Single ist. Verheiratete können allerdings nur gemeinsam adoptieren. Unverheiratete nur alleine.

Auch hier gibt es zwei Einschränkungen:

1. Der Annehmende muss unbeschränkt geschäftsfähig sein.
2. Zum anderen muss der, der ein Kind alleine annimmt, mindestens 25 Jahre alt sein.

Bei Ehegatten muss einer 25 sein, der andere 21. Ansonsten ist eine Adoption nicht möglich.

Eine Höchstgrenze oder ein Höchstalter gibt es aber nicht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Adoption als Minderjähriger oder als Volljähriger?

Es gibt einen wesentlichen Unterschied bei der Adoption eines Minderjährigen oder eines Volljährigen. Dieser liegt allerdings nicht in der Adoption selbst.

Es gibt unterschiedliche verwandtschaftliche Folgen. Bei Minderjährigen gilt grundsätzlich, dass es zu einer sog. Volladoption kommt. Dies bedeutet, dass die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen, damit in der Regel leiblichen Verwandtschaft, beendet werden und gleichzeitig neue verwandtschaftliche Beziehungen zur neuen Familie begründet werden.

Es bestehen also rechtlich keine Beziehungen mehr zur alten Familie. Es bestehen dann nur die auch sonst ganz normalen Beziehungen in der neuen Familie. Rechtlich gibt es dann die alten Eltern nicht mehr. Es gibt nur noch die neuen Eltern. Es gibt neue Geschwister, es gibt neue Tanten, es gibt neue Cousins.

Anders ist dies bei den Volljährigen

Die Wirkungen sind hier schwächer, nicht so strikt. Auf der einen Seite wird der Angenommene tatsächlich Kind des Annehmenden. Die alten Verwandtschaftsbeziehungen zur Altfamilie werden nicht beendet. Dies bedeutet, dass zur Altfamilie noch eine neue Familie hinzukommt.

Zu den alten Eltern kommen damit die neuen Eltern dazu. Rechtlich hat ein Volljähriger dann zum Beispiel zwei Mütter und zwei Väter.

Wie werden Adoptivkinder im Erbrecht behandelt?

Adoptivkinder sind Kinder. Wenn ein Kind erbt, dann erbt dieses, unabhängig, ob es ein leibliches Kind oder ein Adoptivkind ist. Es gibt also keinen Unterschied zur Behandlung im Erbrecht.

Damit beantwortet sich auch die Frage: erben Adoptierte automatisch? – mit einem klaren Ja.

Fachanwalt für Erbrecht Philipp Pfab der Kanzlei Pfab in München 

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Erben Adoptierte immer?

Adoptierte Kinder erben wie Kinder grundsätzlich immer. Nach der gesetzlichen Erbfolge ist jeder Abkömmling, also jedes Kind, erbberechtigt. Wenn ein Erblasser zum Beispiel kein Einzeltestament hat, erbt ein adoptiertes Kind ganz normal wie ein Kind.

Ein Adoptivelternteil kann jedoch auch ein Testament machen. Im Testament kann ein Adoptivkind auch wie jedes andere Kind enterbt werden. Ein enterbtes Adoptivkind hat aber dann, wie jedes andere Kind auch, einen Pflichtteilsanspruch.

Ein Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch in Höhe des Wertes vom halben gesetzlichen Erbrecht. Diesen muss der Erbe auszahlen. Das Adoptivkind bekommt also etwas – wenn auch nicht das gesetzliche Erbe.

Wie lange muss man adoptiert sein, um zu erben?

Es gibt hier keine Zeitgrenze. Ein Adoptivkind muss nur überhaupt adoptiert sein, um zu erben.

Was ist, wenn der Annehmende während des Verfahrens stirbt?

Ohne Ausspruch der Adoption gibt es keine Annahme als Kind, damit auch kein Erbe. Eine Ausnahme gibt es aber, wenn der Adoptionsantrag tatsächlich bei Gericht eingereicht wurde und der Annehmende danach verstirbt.

In diesem Fall kann das Gericht auch nach dem Tod des Annehmenden die Adoption noch aussprechen. Damit entsteht für das dann bestehende Adoptivkind noch rückwirkend ein Erbrecht.

Wann geht eine Adoption?

Wesentliche Voraussetzung für jede Adoption ist, dass sie dem Wohle des Kindes dient. Dies ist dann der Fall, wenn sich durch die Adoption die Position des Kindes verbessert. Dies kann in seinem persönlichen Wohlergehen sein, dies kann auch durch eine rechtliche bessere Stellung sein. Dazu sind Nachteile und Vorteile der Adoption gegeneinander abzuwägen.

Das Gesetz verlangt zudem, dass ein sog. Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist oder entstehen kann. Ein Eltern-Kind-Verhältnis ist geprägt durch die Bereitschaft, sich gegenseitig zu unterstützen, wie dies auch leibliche Eltern und Kinder tun. Es ist eine innerliche Verbundenheit erforderlich, wie ein Einbezug in die soziale Familie, wie es auch bei einer natürlichen Abstammung üblich ist.

Wer entscheidet, ob die Voraussetzungen für ein Adoption vorliegen?

Dies entscheiden in einem Adoptionsverfahren das Gericht bzw. der Richter. Dazu hört er die Beteiligten natürlich an.

Wann liegt das Kindeswohl und das Eltern-Kind-Verhältnis vor?

Die Begriffe Kindeswohl und Eltern-Kind-Verhältnis sind nicht immer ganz exakt greifbar. Es sind also immer Indizien anzusehen, ob eine Eltern-Kind-Beziehung tatsächlich vorliegt.

  • Dies kann man zum Beispiel am Altersabstand zwischen beiden festmachen. Entspricht dies ungefähr dem Generationenabstand zwischen Eltern und Kind?
  • Man kann es auch festmachen am Umgang der Beteiligten. Wie werden die größeren Feste gefeiert, erfolgt dies gemeinsam? Wie erfolgt der Austausch über familiäre Entwicklungen und Familienereignisse?
  • Man kann es aber auch an der persönlichen Unterstützung bei Krankheit und sonstigen Lebensschwierigkeiten festmachen.

Auch das ist für einen Richter immer schwer zu beurteilen.

Philipp Pfab ist Fachanwalt für Erbrecht, Adoption und Erbe in München 

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Wann kann eine Adoption abgelehnt werden?

In der Rechtsprechung haben sich einige Punkte herausgestellt, die eher gegen eine Adoption sprechen. Das sind aber immer Einzelfälle. Die Adoption wurde z. B: abgelehnt, bei

  • einem sehr geringen Altersunterschied zwischen beiden von elf Jahren
  • einem sehr hoher Altersabstand, der nicht üblicherweise zwischen Eltern und Kindern auftritt (von 52 Jahren)
  • der Tatsache, dass sich die Beteiligten kaum kennen oder auch bei der Tatsache, dass die Beteiligten jeweils voll in ihre eigene intakte Familie eingebunden sind

Gibt es sonstige Folgende der Adoption?

Eine wesentliche Folge der Adoption gibt es noch beim Namen. Durch die Adoption ändert sich der Geburtsname. Damit führt nahezu jede Adoption tatsächlich zur Änderung des aktuell geführten Familiennamens.

Wer allerdings verheiratet ist und den Namen seines Partners angenommen hat, muss diesen nicht ändern. Allerdings wird der Geburtsname, der dem verheirateten Namen oft hinzugesetzt wird, geändert.

Wer nicht verheiratet ist, der erwirbt zwingend den neuen Namen. Diese Namensänderung kann man tatsächlich nicht umgehen.

Weitere hilfreiche Inhalte

Mehr über Adoption:

Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten

Wikipedia Eintrag zur Adoption

Über den Autor:

Philipp Pfab ist seit 2002 Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Pfab in München Pasing.

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich für Beratungen zum Erben gerüstet. Mein Schwerpunkt liegt bei der steuerlichen Bewertung und Übertragung von Immobilien sowie der Abgabe von Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuererklärungen. Ich übernehme auch diese Steuerverfahren.

Zudem helfe ich bei Gestaltungen der Erbfolge und des Nachlasses (z. B. Testament) und nach einem Erbfall bei der sinnvollen Regelung des Nachlasses.