Kanzlei Pfab - Philipp Pfab ist Rechtsanwalt für Erbstreit

Nach der Erbschaft ist oft vor dem Erbstreit

Meist ist ja das Vordergründige doch nicht einfach. Wer hat überhaut ein Erbrecht? Eine Erbengemeinschaft muss sich auseinandersetzen und auflösen – nicht immer geht das friedlich. Ein Pflichtteil muss bedient, ein Vermächtnis erfüllt werden. Bei einem anstehenden Erbstreit unterstützen wir Sie gerne.


Sie haben:

  • geerbt und sind nun ein einer Erbengemeinschaft?
  • ein Vermächtnis erhalten?
  • Pflichtteilsansprüche?

Dann sind Sie hier richtig. Ich bin Fachanwalt für Erbrecht. Ich stehe Ihnen mit jahrelanger Erfahrung in allen Fragen gerne zur Verfügung. Ich biete Ihnen dabei eine vertrauensvolle und persönliche Beratung. Mein Ziel ist stets Ihre Zufriedenheit und die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Vorstellungen. Ein Erbstreit oder eine Erbauseinandersetzung ist allerdings nichts Ungewöhnliches: Selten ist nach einem Erbfall alles geregelt.


Sie sind in einer Erbengemeinschaft?

Dann unterstütze ich Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Ohne Streit: die Auseinandersetzung kann einvernehmlich sein. Dann geht es um die schlichte Abwicklung des Nachlasses. Als neutraler Dritter sorge ich dafür. Also für die Begleichung der Nachlassschulden und am Ende für die Verteilung des Erbes.

Mit Streit: oft sind Erbenauseinandersetzungen jedoch sehr streitig. Nirgendwo streiten Menschen mehr, als wenn es um die Verteilung von Erbe geht. Dies lässt sich als Anwalt nicht immer verhindern. Dann geht es um die Beendigung der Erbengemeinschaft, notfalls mit dem Gericht durch eine Erbauseinandersetzungsklage.


Sie haben ein Vermächtnis bekommen?

Dann unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Vermächtniserfüllung gegenüber den Erben, notfalls vor Gericht. Ich kläre für Sie, ob es nicht sogar Sinn macht, dass Sie das Vermächtnis ausschlagen. Manchmal ist ein Pflichtteil höher, als ein Vermächtnis.


Sie haben Pflichtteilsansprüche?

Hier helfe ich Ihnen bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche; vor Gericht mit der Pflichtteilsklage. Zugleich prüfe ich für Sie, ob Sie noch mehr Pflichtteil fordern können, also einen Pflichtteilsergänzungsanspruch (so genannte Pflichtteilsergänzungsklage) haben.


Jetzt unverbindlich anfragen:

Wir sind eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei zentral in München. Rechtsanwalt Pfab ist seit mehr als 14 Jahren begeistert als Anwalt tätig. Laufende Fortbildung und Qualifizierung wurden mir mit dem Fachanwalt für Erbrecht bestätigt. Sie werden von uns persönlich betreut. Schildern Sie mir Ihr Anliegen: gerne am Telefon, gerne per Mail und natürlich auch gerne persönlich in meiner Kanzlei. Sie benötigen Unterstützung? Ich bin auf Ihrer Seite.

hre Vorteile:

  • Sympathischer Anwalt mit langjähriger Erfahrung und laufender Fortbildung
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Vertrauliche und ehrliche Beratung: Ihre persönlichen Ansprüche stehen im Vordergrund