Immobilienbewertung Anwalt München

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

Sie wollen eine Immobilie an Ihre Nachfolger übergeben? Sie haben eine oder mehrere Immobilien geerbt? Dann benötigen Sie eine Bewertung der Immobilie für die Steuer.

Ich bin Rechtsanwalt für Erbrecht in München, mein Name ist Philip Pfab und auf die Immobilienbewertung für Erbschaft und Schenken spezialisiert.

Hier unterstütze ich sie:

  • im Fall einer Erbschaft für die Erbschaftsteuer bei der Erbschaftsteuererklärung und
  • für den Fall einer Schenkung, z. B. bei einer sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, für die Schenkungsteuer.

Beim Verschenken oder Erben von Immobilien verlangt das Gesetz kein Verkehrswertgutachten, sondern eine Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz. Ich bin Anwalt und kann Ihnen dadurch eine umfassende Einschätzung Ihrer Situation geben.


Ihre Vorteile – Immobilienbewertung Erbschaft München:

  • Welche erbrechtliche Gestaltungen sind möglich?
  • Welche Fehler müssen Sie vermeiden?
  • Wie erzielen Sie die optimale Bewertung (um Steuern zu sparen)?

Jetzt unverbindlich anfragen:


Wie funktioniert die Immobilienbewertung?

Ausgangspunkt ist die Immobilie. Wir ermitteln daher für Sie:

  • Grundbuchstand und Erschließungszustand
  • Baurecht (mit Bebauungsplan) und Denkmalschutz, Grundrisse, Schnitte, Mietverträge
  • Auskünfte vom Gutachterausschuss

Die Informationen besorgen wir uns bei den Behörden. Einige wenige Informationen benötigen wir dann noch von Ihnen.

Wir wissen, an welchen Stellschrauben man drehen kann, um das Ergebnis der Immobilienbewertung steueroptimierend zu beeinflussen. Es gibt dabei für die Immobilienbewertung zum Zwecke der Erbschaftsteuer oder der Schenkungssteuer drei unterschiedliche Bewertungsverfahren. Jedes dieser Verfahren hat seine Besonderheit und bei jedem Verfahren gibt es andere Stellschrauben. Die wesentlichen Verfahren sind:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren.

Was machen wir nun bei den einzelnen Verfahren?

 

Vergleichswertverfahren – hier wird der Wert von vergleichbaren Immobilien abgeleitet:

 

  • Wir ermitteln, ob Vergleichsgrundstücke zur Verfügung stehen oder welche Vergleichsfaktoren angewendet werden müssen;
  • die richtige Wohnfläche und
  • wenden die zutreffenden Faktoren richtig an.

 

Ertragswertverfahren – hier ergibt sich der Wert aus dem Ertrag:

 

  • Wir passen den Bodenrichtwert an die tatsächliche Lage an;
  • ermitteln Ertrag der Immobilie, die abziehbaren Bewirtschaftungskosten und
  • ermitteln die abziehbare Bodenwertverzinsung.

 

Sachwertverfahren – dabei berechnet sich der Wert aus Boden und Baukosten:

 

  • Wir ermitteln den Bodenwert entsprechend der tatsächlichen Lage und die richtige Bruttogrundfläche des Gebäudes;
  • wir ermitteln die Herstellungskosten des Gebäudes und
  • ermitteln die zutreffende Alterswertminderung anhand der richtigen Restnutzungsdauer.

Weitere Informationen zur Immobilienbewertung

Nicht immer sind damit alle Potenziale ausgeschöpft. Sind z.B. Bodenbelastungen oder krasse Umwelteinflüsse vorhanden (Sportplatz oder Kindergarten) – so kann ein Verkehrswertgutachten noch eine weitere Reduzierung des steuerlichen Wertes erreichen. Wir sagen Ihnen wann und wo es lohnt, ein solches Vergleichsgutachten zu erstellen.

Ihre Vorteile:

  • Optimaler Wert: weil wir uns mit Bewertungsverfahren, erreichen wir für Sie den optimalen steuerliche Wert für Ihre Immobilien.
  • Service: wir ermitteln die Grundlagen für die Bewertungen selbst und brauchen von Ihnen nur ein Mindestmaß an Informationen
  • Schnelligkeit: weil wir uns auskennen, liefern wir die Bewertungsergebnisse in kurzer Zeit.