Ihr Anwalt fürs Testament
Der zuverlässige Partner für rechtssichere Nachlassregelungen
- Rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments: Juristisch präzise Formulierung
- Individuelle und persönliche Beratung: Ehrliche und transparente Kommunikation
- Ein Spezialist im Erbrecht: Zertifizierter Testamentsvollstrecker
4,8
★★★★★
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über 21 Jahre Berufserfahrung
Fachübergreifende Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren
Ein Testament zu erstellen, gehört zu den wichtigsten rechtlichen Schritten, um Ihren letzten Willen wirksam umzusetzen. In einem Testament wird geregelt, wie das Vermögen verteilt wird oder auf andere Personen übergeht, wenn eine Person verstirbt. Es geht also um das gesamte Vermögen. Daher sollte genau darauf geachtet werden, dass das Testament sinnvoll und vor allem rechtswirksam ist.
Ich bin ein spezialisierter Anwalt für Testament und unterstütze Sie umfassend und kompetent. Ich helfe Ihnen, ein Testament juristisch sorgfältig und klar zu formulieren, damit keine erbrechtlichen Streitigkeiten entstehen. Nur ein erfahrener Anwalt für Testament ist Ihre Garantie dafür, dass Ihr Vermögen exakt Ihren Vorstellungen entsprechend geregelt wird. Ich bin seit 22 Jahren begeistert als Anwalt Erbrecht München tätig. Als Fachanwalt für Erbrecht habe ich genau die Erfahrung, die für das rechtswirksame und sinnvolle Entwerfen eines Testaments erforderlich ist.
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Kontaktaufnahme
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Terminvereinbarung
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Umfassende Beratung
Warum und wann brauche ich überhaupt einen Anwalt fürs Testament?
Das ist hier die wesentliche Frage: Nicht jeder braucht ein Testament. Andersherum gefragt: Was passiert, wenn kein Testament aufgesetzt wird? In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden ist, braucht also kein Testament aufsetzen lassen. Dazu muss man jedoch wissen, was die gesetzliche Erbfolge genau bedeutet.
Ein Testament dient somit einerseits dazu, unerwünschte Erbengemeinschaften zu verhindern oder bestimmte Personen vom Erbe auszuschließen. Positiv ausgedrückt kann ein Testament bewirken, dass Personen oder Organisationen erben, die gesetzlich keine Erben wären, etwa familienfremde Personen oder gemeinnützige Einrichtungen. Zudem können in einem Testament Vermögenswerte oder etwa eine Immobilie punktgenau einzelnen Personen zugeordnet werden.
Ein Testament kann folglich eine ungewollte Erbengemeinschaft verhindern, das Vermögen genau zuordnen und die richtigen Personen bedenken.

Wie läuft die Testamentserstellung in unserer Kanzlei ab?
In meiner Kanzlei biete ich Ihnen eine individuelle Beratung und persönliche Betreuung. Meine Beratung als Anwalt fürs Testament erfolgt in vier klaren Schritten:
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Familienstruktur
Im ersten Schritt ermitteln wir gemeinsam Ihre Familienstruktur. Wer ist mit wem verheiratet? Wer hat welche Kinder, wer also hängt wie mit anderen Personen zusammen? Dabei schauen wir auch, ob es Personen gibt, die aus dem Familienverbund ausgeschert sind. Manchmal besteht kein Kontakt mehr zu Kindern oder Eltern. Hier ist dann die Frage, ob diese Personen von der Vermögensnachfolge ausgeschlossen und enterbt werden und nur ihren Pflichtteil erhalten sollen. Jede relevante familiäre Konstellation, jedes mögliche Problem, wird von mir als Anwalt fürs Testament betrachtet und erbrechtlich bewertet.
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Vermögen und Bewertung
Im zweiten Schritt analysiere ich als Anwalt fürs Testament umfassend Ihr Vermögen. Hierbei ist es wichtig zu sehen, wer genau welches Vermögen hat. Oft unterscheiden Ehegatten nicht, wem was gehört. Wir klären auf, wem welche Positionen zustehen. Dabei bewerten wir diese Positionen auch. Im Erbrecht gelten steuerliche Freibeträge, auf die auch eine vorhergehende Schenkung anzurechnen ist. Daher ist es eminent wichtig zu wissen, wie z. B. eine Immobilie steuerlich angesetzt wird. Wir bewerten die Immobilien hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst. Das ist unser Schwerpunkt. Als Anwalt fürs Testament weiß ich, wo es Stellschrauben gibt, die eine günstigere Bewertung ermöglichen. Aber es gilt auch hier: wir können nicht zaubern, aber gut kochen. Dies ermöglicht es, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und Belastungen im Erbfall zu minimieren.
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Wunschkonzert: Was wollen und was brauchen Sie?
Im dritten Schritt ermitteln wir gemeinsam Ihre Wünsche. Das ist der wesentliche Teil unseres Gesprächs. Ich als Anwalt fürs Testament, zeige Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Vorteile und Nachteile die verschiedenen Varianten haben. Wir klären, wer wie abgesichert werden soll und wem welches Vermögen zukommen soll. Muss z. B. der überlebende Ehegatte abgesichert werden oder hat er ausreichend eigenes Vermögen? Will er weiter im Familienheim wohnen oder lieber in eine kleinere Wohnung umziehen? Auch, ob ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament (wie z. B. das Berliner Testament) für Sie Sinn macht, sehen wir uns gemeinsam an.
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Umsetzung und Testamentserstellung
Nach unserem Gespräch mit diesen drei Schritten fasse ich als Anwalt fürs Testament alles noch einmal übersichtlich für Sie zusammen und bitte Sie zu prüfen, ob wir damit alles zutreffend erfasst haben. Wenn alles passt, entwerfen wir im nächsten Schritt einen ersten Text für das Testament, in dem all das umgesetzt ist, was wir zuvor ermittelt haben. In der Regel haben unsere Mandanten dann noch Rückfragen, wie etwas zu verstehen ist. Das klären wir dann wieder persönlich oder schnell am Telefon. Das machen wir so lange, bis am Ende der richtige Entwurf für das Testament fertig ist. Gut Ding will Weile haben. Man braucht nichts übers Knie zu brechen, vor allem nicht ein Testament, das mit ein paar Zeilen das gesamte Vermögen regelt.
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Fertigstellung und Hinterlegung
Damit ein Testament dann gültig wird, müssen Sie es mit der Hand komplett selbst schreiben und unterschreiben. Damit ist es dann rechtswirksam. Es braucht keine weitere Bestätigung.
Als Ihr Anwalt fürs Testament schaue ich dann noch einmal auf das Testament, ob auch wirklich alles passt und sorge damit endgültig dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung vollständig, eindeutig, sinnvoll und rechtswirksam ist. Ich empfehle dann immer, dass das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wird. So wird es, wenn der Erblasser verstorben ist, sicher gefunden.
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Ich unterstütze Sie bei der Klärung Ihrer Fragen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – professionell und diskret.
Warum ein Testament mit einem Anwalt für Testament erstellen?
Jeder kann ein Testament eigenständig verfassen. Ein Rechtsanwalt ist hierfür grundsätzlich nicht zwingend nötig. Allerdings verwenden Laien häufig ungenaue Formulierungen, deren rechtliche Konsequenzen oft nicht klar sind. Eine Regelung wie etwa „Ich vermache mein Haus an eine bestimmte Person“ kann sowohl als Vermächtnis als auch als Erbeinsetzung verstanden werden. Rechtlich bestehen hierbei jedoch erhebliche Unterschiede.
Selbst erstellte Testamente weisen oft Lücken auf. Häufig fehlt eine Regelung für den Fall, dass eine eingesetzte Person als Erbe ausfällt, etwa weil diese bereits verstorben ist.
Ein Testament ordnet naturgemäß Vermögen zu. Dies hat immer auch erbschaftsteuerliche Konsequenzen. Durch kluge Zuordnung der Vermögenswerte lässt sich hier die Steuerlast minimieren. Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer gehört zu meinen fachlichen Schwerpunkten. Als Anwalt fürs Testament achte ich sorgfältig darauf, Freibeträge optimal auszuschöpfen.
Ebenso achte ich auf rechtsichere, präzise Formulierungen und darauf, dass formal alles korrekt ist, das Testament also rechtssicher wirksam ist und später auch problemlos aufgefunden wird.
Im Erbrecht gibt es bestimmte juristische Gestaltungsmöglichkeiten. Werden diese nicht exakt benannt, entstehen Unklarheiten über den Willen des Erblassers. Solche Unklarheiten müssen dann durch Auslegung ermittelt werden: Was wollte der Erblasser tatsächlich? Diese Situation ist naturgemäß konfliktanfällig und führt oft zu gerichtlichen Streitigkeiten mit unsicherem Ausgang, weshalb ein Anwalt fürs Testament sinnvoll ist.

Vorteile von einem Anwalt für Testament gegenüber einem Notar
1. Persönliche Beratung
Ich selbst als Fachanwalt für Erbrecht bespreche ausführlich mit Ihnen, was genau Ihre Wünsche sind und welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Den genauen Ablauf habe ich Ihnen oben dargestellt. Sie sprechen immer direkt mit mir als Anwalt fürs Testament und nicht mit Sachbearbeitern. Durch meine umfassende Erfahrung, insbesondere auch in streitigen Verfahren vor Gericht, weiß ich, welche Fehler auftreten können, und sorge dafür, dass diese vermieden werden.
2. Steuerliche Aspekte

Anwalt fürs Testament – Was zeichnet uns aus?
Bei uns werden alle Mandanten direkt von mir persönlich betreut. Ich bin ausschließlich auf das Erbrecht spezialisiert. Aufgrund meiner früheren Erfahrungen verfüge ich selbstverständlich über Kenntnisse in vielen Rechtsgebieten. Heute konzentriere ich mich als Anwalt fürs Testament jedoch ausschließlich auf das Erbrecht. Deshalb wurde ich auch dieses Jahr, ebenso wie in den vergangenen Jahren, von FOCUS Recht ausgezeichnet. Dabei werden verschiedene Fachanwälte befragt, und ich wurde erneut zu einem der führenden Anwälte für Erbrecht in München ernannt.
Bei uns werden Sie persönlich, direkt und schnell betreut. Wir sind nahezu ständig erreichbar. Falls es Fragen gibt, rufen Sie uns bitte einfach an. Vieles kann bereits telefonisch geklärt werden.
Unterlagen für die Testamentserstellung
Bei uns muss man grundsätzlich keine Unterlagen mitbringen. Diese können jedoch das erste Gespräch mit mir als Anwalt fürs Testament unterstützen. Der Mandant sollte im Wesentlichen im Kopf haben, welches Vermögen er besitzt. Das betrifft Bank- und Geldguthaben, vor allem aber Immobilienvermögen. Aktuelle Grundbuchauszüge können helfen. Wenn diese nicht vorliegen, fordern wir sie beim Grundbuchamt an. Spezielle Anforderungen an Unterlagen gibt es also nicht. Auch inhaltlich muss keine genaue Idee bestehen, wie man etwas regeln möchte. Genau das entwickeln wir gemeinsam im Gespräch. Varianten und deren Vor- und Nachteile teile ich als Anwalt fürs Testament sofort mit. Gemeinsam entwickeln wir dann eine Idee, was tatsächlich gewollt ist. Manche Bewertungen benötigen Zeit und ich kann diese erst im Nachgang zu unserem Gespräch ermitteln. Oft benötige ich dann noch zusätzliche Informationen. Ich sage Ihnen aber dann genau, was ich als Anwalt für Ihr Testament benötige.
Welche Regelungen sind im Testament möglich?
Im Testament ist viel möglich. Entscheidend ist vor allem eines: Wer ein Testament erstellt, will in der Regel von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Der Erblasser muss daher genau festlegen, wer Erbe sein soll. Diese Person muss eindeutig als Erbe bezeichnet werden. Der Erbe erhält dann grundsätzlich das gesamte Vermögen. Allerdings muss er bestimmte Positionen, beispielsweise Pflichtteilsansprüche, an andere Personen herausgeben.
Im Testament kann zudem festgelegt werden, welche Vermögenswerte gezielt bestimmten Personen zufallen sollen. Üblich sind sogenannte Vermächtnisse, also etwa ein Geldbetrag an Enkelkinder oder an gemeinnützige Organisationen. Möglich sind auch Zuwendungen an den Ehegatten, beispielsweise zur Absicherung der Wohnsituation durch Einräumung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchs.
Ein Testament kann auch bestimmen, welcher Person welche Immobilie zugeteilt wird, etwa durch eine Teilungsanordnung. Dadurch gehört die Immobilie nicht mehreren Erben gemeinsam, sondern eindeutig einer bestimmten Person, was Streitigkeiten vermeidet.
Bei minderjährigen Kindern oder bei bestehenden Erbengemeinschaften empfiehlt sich häufig die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser verwaltet den Nachlass und sorgt dafür, dass der Nachlass geordnet abgewickelt wird.
Im Testament ist somit fast jede Gestaltung möglich. Jeder Vermögensbestandteil kann individuell verteilt werden. Dabei ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen einzelne Regelungen auf andere Berechtigte sowie auf die Erbschaft– und Schenkungsteuer haben können. Als Anwalt fürs Testament unterstütze ich Sie dabei.
Was ist der Unterschied zwischen Einzeltestament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag?
Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dabei gilt zunächst eine Formerleichterung: Nur einer der Ehegatten muss das Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben. Es genügt dann, wenn der andere Ehegatte hinzufügt: „Das ist auch mein Wille“ und ebenfalls unterschreibt. Auch inhaltlich gibt es eine Besonderheit: Beide Ehegatten können festlegen, was im ersten Erbfall passieren soll und was im zweiten Erbfall geschehen soll. Ein Standardfall für ein gemeinschaftliches Testament ist das sogenannte Berliner Testament. Oft setzen sich hier die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Wenn der überlebende Ehegatte dann verstirbt, soll das gesamte Vermögen an die gemeinsamen Kinder gehen. Der zuerst versterbende Ehegatte kann also auch über den zweiten Erbfall mitbestimmen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebt. Dies erfolgt durch die sogenannte Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments. Der überlebende Ehegatte kann die Regelungen für den zweiten Todesfall grundsätzlich nicht mehr ändern und ist damit an die ursprüngliche Vereinbarung gebunden, nach der das Vermögen schließlich auf die gemeinsamen Kinder übergeht. Es sollte deshalb gut überlegt werden, ob diese Bindungswirkung tatsächlich gewünscht ist oder ob dem überlebenden Ehegatten doch die Möglichkeit zur späteren Änderung eingeräumt werden soll.
Einzeltestament
Jede testierfähige Person kann ein Testament errichten. Wenn nur eine Person ein Testament verfasst, spricht man von einem Einzeltestament. Ein privatschriftliches Testament wird dabei so errichtet, dass der Testierende das gesamte Testament handschriftlich selbst schreibt und unterschreibt. Diese Person kann das Testament jederzeit abändern oder aufheben.
Erbvertrag
Einen Erbvertrag können nicht nur Ehegatten, sondern alle geschäftsfähigen Personen abschließen. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere Vertrag auch. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Der Erbvertrag kann daher nicht einseitig widerrufen werden. Er regelt verbindlich, wie das Vermögen später übergehen soll. In der Praxis werden Erbverträge häufig mit familienfremden Personen oder Kindern geschlossen. Wesentlich dabei ist, dass ein Erbvertrag stets bei einem Notar abgeschlossen werden muss. Ein Vorteil eines notariell beurkundeten Erbvertrags besteht darin, dass später regelmäßig kein Erbschein erforderlich ist. Ein Nachteil sind jedoch die hierbei entstehenden notariellen Kosten.
Testament ohne Notar
Jede Person kann selbst ein Testament errichten. Ein Notar ist dazu nicht notwendig. Wer schreiben kann, verfasst das Testament selbst und unterschreibt es eigenhändig. Damit ist der letzte Wille festgelegt. Das Testament ist sofort rechtswirksam und gültig. Es bedarf keiner besonderen Genehmigung oder Beglaubigung durch ein Notariat oder Gericht. Natürlich kann auch beim Notar ein Testament erstellt werden. Dieses notarielle Testament ist rechtlich dem privatschriftlichen Testament gleichgestellt.
Wie läuft eine Mandaten Betreuung ab?
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Erstkontakt & Mandatanfrage
Gerne telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular. Wenn Inhalt und Kosten passen, dann Terminvereinbarung.
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Terminvereinbarung
Gerne kommen Sie zu uns in die Kanzlei. Wir besprechen persönlich alles Weitere.
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Sachverhaltsaufarbeitung
Aufarbeitung der Familienstruktur, wer ist wie verheiratet, wie hängt wer mit wem zusammen, welche Kinder gibt es; gibt es innerhalb der Familie Harmonie oder Animositäten, was ist zu beachten.
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Vermögensanalyse
Wer verfügt über welches Vermögen, wem genau ist dieses zuzuordnen; bei Immobilien machen wir eine Immobilienbewertung, um steuerlich zu sehen, über was gesprochen werden soll.
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Beratungsgespräch
Gemeinsam sehen wir, was für Sie am besten ist. Soll eine Immobilie zum Beispiel zu Lebzeiten übertragen werden oder ist es besser, dies durch Testament zu machen. Jede Variante hat Vor- und Nachteile. Hier klären wir gemeinsam, was genau für Sie passt. Es gibt hier keine Standardlösungen. Am Ende steht aber immer eine Umsetzung eben über einen Überlassungsvertrag oder über ein Testament.
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Umsetzungsphase und Abschluss
Je nachdem, was für Sie richtig ist, Überlassungsvertrag oder Testament, erstellen wir die entsprechenden Verträge, achten darauf, dass alles rechtssicher und richtig enthalten ist und betreuen die Umsetzung.
Wichtig ist für uns:
Persönliche und intensive Beratung direkt durch den Anwalt fürs Testament
Ich allein berate Sie, nicht irgendwie andere Sachbearbeiter.
- Spezialisierte und langjährige Expertise im Erbrecht: Ich bin seit 22 Jahren Anwalt, seitdem auch im Erbrecht und seit über 10 Jahren ausschließlich im Erbrecht tätig.
- Flexibilität bei der Gestaltung individueller Testamentlösungen: Bei Testamenten sind 85% der Texte immer gleich; es kommt aber auf die unterschiedlichen 15% an, die ich als Anwalt fürs Testament erkenne und mit Ihnen in den Griff bekomme.
- Gezielte steuerrechtliche Beratung, insbesondere zu Erbschaft- und Schenkungsteuer: Jede mögliche Gestaltung verursacht eine Erbschaftsteuer. Wir versuchen diese zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Wir haben hier die Erfahrung, da wir auch die Erbschaftsteuerverfahren selbst übernehmen.
- Schnelle, unkomplizierte Erreichbarkeit und Umsetzung: Wir sind immer erreichbar (gut, zu den üblichen Zeiten) und arbeiten intensiv und schnell.

Anwalt fürs Testament – ich unterstütze Sie umfassend
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Mandanten Erfahrung
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von S. F.
Herr Pfab ist von mir uneingeschränkt zu empfehlen.
Mit seiner fachlich kompetenten und ruhigen Art hat er immer den richtigen Ton bei meiner Scheidung getroffen. Sehr souverän!
Vielen Dank nochmal!
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von R. V.
Eine sehr vertrauenswürdige Kanzlei. Ehrlich, ruhig und dabei stets die Interessen Ihrer Mandanten im Focus. Herr Pfab hat mir bei meinen familienrechtlichen Streitigkeiten sehr geholfen… so sehr, dass die gegnerische Partei Titel und Rentenansprueche verloren hat. Ich kann diese Kanzlei jedem empfehlen.
★★★★★
von A. S.
Herr Pfab arbeitet professionell, schnell und zuverlässig. Die Erstberatung war äußerst informativ. Auch wenn ich mich im Internet schon schlau gemacht habe, konnten wir ein paar gute Ansätze herausarbeiten.
Vielen herzlich Dank, Herr Pfab!
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Nein, grundsätzlich können Sie ein Testament selbst handschriftlich verfassen. Allerdings passieren dabei oft Fehler: unklare Formulierungen, fehlende Regelungen für bestimmte Fälle oder ungewollte steuerliche Nachteile. Ein spezialisierter Anwalt fürs Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtssicher festgehalten wird und Streitigkeiten unter Erben vermieden werden.
Die Kosten hängen vom Aufwand und vom Wert des Nachlasses ab. In unserem ersten Gespräch hier in der Kanzlei kläre ich transparent mit Ihnen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen. Durch eine anwaltliche Gestaltung lassen sich häufig auch spätere Kosten vermeiden, z. B. durch Minimierung von Erbschaftsteuer oder Vermeidung von Gerichtsverfahren.
Nein, Sie müssen keine Unterlagen zwingend mitbringen. Hilfreich ist es aber, wenn Sie ungefähr wissen, welches Vermögen vorhanden ist (z. B. Bankvermögen, Immobilien). Falls Grundbuchauszüge fehlen, können wir diese für Sie beschaffen. Den Inhalt und die Struktur Ihres Testaments entwickeln wir dann gemeinsam im persönlichen Gespräch.
Ein Testament können Sie allein und jederzeit ändern. Ein Erbvertrag ist dagegen ein verbindlicher Vertrag, der immer notariell beurkundet werden muss und nicht einseitig widerrufen werden kann. Er wird oft genutzt, um klare Absprachen z. B. mit Kindern oder nicht verheirateten Partnern zu treffen und sorgt so für hohe Planungssicherheit.