Ihr Anwalt fürs Testament

Der zuverlässige Partner für rechtssichere Nachlassregelungen

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über 21 Jahre Berufserfahrung

Fachübergreifende Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren

Ein Testament zu erstellen, gehört zu den wichtigsten rechtlichen Schritten, um Ihren letzten Willen wirksam umzusetzen. In einem Testament wird geregelt, wie das Vermögen verteilt wird oder auf andere Personen übergeht, wenn eine Person verstirbt. Es geht also um das gesamte Vermögen. Daher sollte genau darauf geachtet werden, dass das Testament sinnvoll und vor allem rechtswirksam ist.

Ich bin ein spezialisierter Anwalt für Testament und unterstütze Sie umfassend und kompetent. Ich helfe Ihnen, ein Testament juristisch sorgfältig und klar zu formulieren, damit keine erbrechtlichen Streitigkeiten entstehen. Nur ein erfahrener Anwalt für Testament ist Ihre Garantie dafür, dass Ihr Vermögen exakt Ihren Vorstellungen entsprechend geregelt wird. Ich bin seit 22 Jahren begeistert als Anwalt Erbrecht München tätig. Als Fachanwalt für Erbrecht habe ich genau die Erfahrung, die für das rechtswirksame und sinnvolle Entwerfen eines Testaments erforderlich ist.

Warum und wann brauche ich überhaupt einen Anwalt fürs Testament?

Das ist hier die wesentliche Frage: Nicht jeder braucht ein Testament. Andersherum gefragt: Was passiert, wenn kein Testament aufgesetzt wird? In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden ist, braucht also kein Testament aufsetzen lassen. Dazu muss man jedoch wissen, was die gesetzliche Erbfolge genau bedeutet.

Gesetzlich erben immer die Angehörigen, zu denen auch der Ehegatte gehört. Hat der Erblasser beispielsweise ein Kind und einen Ehegatten, so bilden diese beiden gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Wer nun nicht will, dass das Kind bereits im ersten Erbfall miterbt, muss es von der Erbfolge ausschließen. Das geht nur durch ein Testament. Wer beispielsweise ebenfalls nicht möchte, dass der Ehegatte erbt, etwa weil dieser über ausreichend eigenes Vermögen verfügt, muss dies ebenfalls in einem Testament regeln. Wer keine Angehörigen und keinen Ehepartner hat, muss wissen, dass dann entfernte Verwandte aus der erweiterten Familie erben. Oft besteht zu diesen Personen jedoch kein Kontakt mehr. Auch dann ist ein Testament sinnvoll.

Ein Testament dient somit einerseits dazu, unerwünschte Erbengemeinschaften zu verhindern oder bestimmte Personen vom Erbe auszuschließen. Positiv ausgedrückt kann ein Testament bewirken, dass Personen oder Organisationen erben, die gesetzlich keine Erben wären, etwa familienfremde Personen oder gemeinnützige Einrichtungen. Zudem können in einem Testament Vermögenswerte oder etwa eine Immobilie punktgenau einzelnen Personen zugeordnet werden.

Ein Testament kann folglich eine ungewollte Erbengemeinschaft verhindern, das Vermögen genau zuordnen und die richtigen Personen bedenken.

Alleinerbe

Wie läuft die Testamentserstellung in unserer Kanzlei ab?

In meiner Kanzlei biete ich Ihnen eine individuelle Beratung und persönliche Betreuung. Meine Beratung als Anwalt fürs Testament erfolgt in vier klaren Schritten:

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Ich unterstütze Sie bei der Klärung Ihrer Fragen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – professionell und diskret.

Warum ein Testament mit einem Anwalt für Testament erstellen?

Jeder kann ein Testament eigenständig verfassen. Ein Rechtsanwalt ist hierfür grundsätzlich nicht zwingend nötig. Allerdings verwenden Laien häufig ungenaue Formulierungen, deren rechtliche Konsequenzen oft nicht klar sind. Eine Regelung wie etwa „Ich vermache mein Haus an eine bestimmte Person“ kann sowohl als Vermächtnis als auch als Erbeinsetzung verstanden werden. Rechtlich bestehen hierbei jedoch erhebliche Unterschiede.

Selbst erstellte Testamente weisen oft Lücken auf. Häufig fehlt eine Regelung für den Fall, dass eine eingesetzte Person als Erbe ausfällt, etwa weil diese bereits verstorben ist.

Ein Testament ordnet naturgemäß Vermögen zu. Dies hat immer auch erbschaftsteuerliche Konsequenzen. Durch kluge Zuordnung der Vermögenswerte lässt sich hier die Steuerlast minimieren. Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer gehört zu meinen fachlichen Schwerpunkten. Als Anwalt fürs Testament achte ich sorgfältig darauf, Freibeträge optimal auszuschöpfen.

Ebenso achte ich auf rechtsichere, präzise Formulierungen und darauf, dass formal alles korrekt ist, das Testament also rechtssicher wirksam ist und später auch problemlos aufgefunden wird.

Im Erbrecht gibt es bestimmte juristische Gestaltungsmöglichkeiten. Werden diese nicht exakt benannt, entstehen Unklarheiten über den Willen des Erblassers. Solche Unklarheiten müssen dann durch Auslegung ermittelt werden: Was wollte der Erblasser tatsächlich? Diese Situation ist naturgemäß konfliktanfällig und führt oft zu gerichtlichen Streitigkeiten mit unsicherem Ausgang, weshalb ein Anwalt fürs Testament sinnvoll ist.

Rechtsanwalt Herr Pfab

Vorteile von einem Anwalt für Testament gegenüber einem Notar

Ich sehe bei unserer Beratung zwei wesentliche Vorteile:

1. Persönliche Beratung

Ich selbst als Fachanwalt für Erbrecht bespreche ausführlich mit Ihnen, was genau Ihre Wünsche sind und welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Den genauen Ablauf habe ich Ihnen oben dargestellt. Sie sprechen immer direkt mit mir als Anwalt fürs Testament und nicht mit Sachbearbeitern. Durch meine umfassende Erfahrung, insbesondere auch in streitigen Verfahren vor Gericht, weiß ich, welche Fehler auftreten können, und sorge dafür, dass diese vermieden werden.

2. Steuerliche Aspekte

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die steuerliche Beratung hinsichtlich der Erbschaftsteuer. In Testamenten spielt häufig auch Immobilienvermögen eine wichtige Rolle. Hier ist es entscheidend zu wissen, wie Immobilien bewertet und steuerlich angesetzt werden. Nur wer den exakten Immobilienwert kennt, kann beurteilen, welche Freibeträge genutzt werden können und welche möglicherweise nicht ausreichen. Nur mit dem korrekten steuerlichen Wert lässt sich eine realistische Steuerberechnung erstellen. Das beste Testament hilft wenig, wenn später die Erbschaftsteuer nicht bezahlt werden kann. Diese Bewertung von Immobilien gehört zu meinen besonderen Kompetenzen. Hier kenne ich alle Stellschrauben für eine steuerlich günstige Bewertung. Notare sind in der Regel steuerlich nicht spezialisiert und bewerten Immobilien auch nicht selbst.
Rechtsanwalt Herr Pfab

Anwalt fürs Testament – Was zeichnet uns aus?

Bei uns werden alle Mandanten direkt von mir persönlich betreut. Ich bin ausschließlich auf das Erbrecht spezialisiert. Aufgrund meiner früheren Erfahrungen verfüge ich selbstverständlich über Kenntnisse in vielen Rechtsgebieten. Heute konzentriere ich mich als Anwalt fürs Testament jedoch ausschließlich auf das Erbrecht. Deshalb wurde ich auch dieses Jahr, ebenso wie in den vergangenen Jahren, von FOCUS Recht ausgezeichnet. Dabei werden verschiedene Fachanwälte befragt, und ich wurde erneut zu einem der führenden Anwälte für Erbrecht in München ernannt.

Bei uns werden Sie persönlich, direkt und schnell betreut. Wir sind nahezu ständig erreichbar. Falls es Fragen gibt, rufen Sie uns bitte einfach an. Vieles kann bereits telefonisch geklärt werden.

Unterlagen für die Testaments­erstellung

Bei uns muss man grundsätzlich keine Unterlagen mitbringen. Diese können jedoch das erste Gespräch mit mir als Anwalt fürs Testament unterstützen. Der Mandant sollte im Wesentlichen im Kopf haben, welches Vermögen er besitzt. Das betrifft Bank- und Geldguthaben, vor allem aber Immobilienvermögen. Aktuelle Grundbuchauszüge können helfen. Wenn diese nicht vorliegen, fordern wir sie beim Grundbuchamt an. Spezielle Anforderungen an Unterlagen gibt es also nicht. Auch inhaltlich muss keine genaue Idee bestehen, wie man etwas regeln möchte. Genau das entwickeln wir gemeinsam im Gespräch. Varianten und deren Vor- und Nachteile teile ich als Anwalt fürs Testament sofort mit. Gemeinsam entwickeln wir dann eine Idee, was tatsächlich gewollt ist. Manche Bewertungen benötigen Zeit und ich kann diese erst im Nachgang zu unserem Gespräch ermitteln. Oft benötige ich dann noch zusätzliche Informationen. Ich sage Ihnen aber dann genau, was ich als Anwalt für Ihr Testament benötige.

Welche Regelungen sind im Testament möglich?

Im Testament ist viel möglich. Entscheidend ist vor allem eines: Wer ein Testament erstellt, will in der Regel von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Der Erblasser muss daher genau festlegen, wer Erbe sein soll. Diese Person muss eindeutig als Erbe bezeichnet werden. Der Erbe erhält dann grundsätzlich das gesamte Vermögen. Allerdings muss er bestimmte Positionen, beispielsweise Pflichtteilsansprüche, an andere Personen herausgeben.

Im Testament kann zudem festgelegt werden, welche Vermögenswerte gezielt bestimmten Personen zufallen sollen. Üblich sind sogenannte Vermächtnisse, also etwa ein Geldbetrag an Enkelkinder oder an gemeinnützige Organisationen. Möglich sind auch Zuwendungen an den Ehegatten, beispielsweise zur Absicherung der Wohnsituation durch Einräumung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchs.

Ein Testament kann auch bestimmen, welcher Person welche Immobilie zugeteilt wird, etwa durch eine Teilungsanordnung. Dadurch gehört die Immobilie nicht mehreren Erben gemeinsam, sondern eindeutig einer bestimmten Person, was Streitigkeiten vermeidet.

Bei minderjährigen Kindern oder bei bestehenden Erbengemeinschaften empfiehlt sich häufig die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser verwaltet den Nachlass und sorgt dafür, dass der Nachlass geordnet abgewickelt wird.

Im Testament ist somit fast jede Gestaltung möglich. Jeder Vermögensbestandteil kann individuell verteilt werden. Dabei ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen einzelne Regelungen auf andere Berechtigte sowie auf die Erbschaft– und Schenkungsteuer haben können. Als Anwalt fürs Testament unterstütze ich Sie dabei.  

Was ist der Unterschied zwischen Einzeltestament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag?

Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament

Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dabei gilt zunächst eine Formerleichterung: Nur einer der Ehegatten muss das Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben. Es genügt dann, wenn der andere Ehegatte hinzufügt: „Das ist auch mein Wille“ und ebenfalls unterschreibt. Auch inhaltlich gibt es eine Besonderheit: Beide Ehegatten können festlegen, was im ersten Erbfall passieren soll und was im zweiten Erbfall geschehen soll. Ein Standardfall für ein gemeinschaftliches Testament ist das sogenannte Berliner Testament. Oft setzen sich hier die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Wenn der überlebende Ehegatte dann verstirbt, soll das gesamte Vermögen an die gemeinsamen Kinder gehen. Der zuerst versterbende Ehegatte kann also auch über den zweiten Erbfall mitbestimmen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebt. Dies erfolgt durch die sogenannte Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments. Der überlebende Ehegatte kann die Regelungen für den zweiten Todesfall grundsätzlich nicht mehr ändern und ist damit an die ursprüngliche Vereinbarung gebunden, nach der das Vermögen schließlich auf die gemeinsamen Kinder übergeht. Es sollte deshalb gut überlegt werden, ob diese Bindungswirkung tatsächlich gewünscht ist oder ob dem überlebenden Ehegatten doch die Möglichkeit zur späteren Änderung eingeräumt werden soll.

Einzeltestament

Jede testierfähige Person kann ein Testament errichten. Wenn nur eine Person ein Testament verfasst, spricht man von einem Einzeltestament. Ein privatschriftliches Testament wird dabei so errichtet, dass der Testierende das gesamte Testament handschriftlich selbst schreibt und unterschreibt. Diese Person kann das Testament jederzeit abändern oder aufheben.

Erbvertrag

Einen Erbvertrag können nicht nur Ehegatten, sondern alle geschäftsfähigen Personen abschließen. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere Vertrag auch. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Der Erbvertrag kann daher nicht einseitig widerrufen werden. Er regelt verbindlich, wie das Vermögen später übergehen soll. In der Praxis werden Erbverträge häufig mit familienfremden Personen oder Kindern geschlossen. Wesentlich dabei ist, dass ein Erbvertrag stets bei einem Notar abgeschlossen werden muss. Ein Vorteil eines notariell beurkundeten Erbvertrags besteht darin, dass später regelmäßig kein Erbschein erforderlich ist. Ein Nachteil sind jedoch die hierbei entstehenden notariellen Kosten.

Testament ohne Notar

Jede Person kann selbst ein Testament errichten. Ein Notar ist dazu nicht notwendig. Wer schreiben kann, verfasst das Testament selbst und unterschreibt es eigenhändig. Damit ist der letzte Wille festgelegt. Das Testament ist sofort rechtswirksam und gültig. Es bedarf keiner besonderen Genehmigung oder Beglaubigung durch ein Notariat oder Gericht. Natürlich kann auch beim Notar ein Testament erstellt werden. Dieses notarielle Testament ist rechtlich dem privatschriftlichen Testament gleichgestellt.

Wie läuft eine Mandaten Betreuung ab?

Wichtig ist für uns:

Persönliche und intensive Beratung direkt durch den Anwalt fürs Testament

Ich allein berate Sie, nicht irgendwie andere Sachbearbeiter.

Rechtsanwalt Herr Pfab

Anwalt fürs Testament – ich unterstütze Sie umfassend

Kontaktieren Sie mich jetzt für Ihre individuelle Rechtsberatung und sichern Sie rechtzeitig Ihren letzten Willen – vertrauensvoll, persönlich und juristisch abgesichert.
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Mandanten Erfahrung

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Nein, grundsätzlich können Sie ein Testament selbst handschriftlich verfassen. Allerdings passieren dabei oft Fehler: unklare Formulierungen, fehlende Regelungen für bestimmte Fälle oder ungewollte steuerliche Nachteile. Ein spezialisierter Anwalt fürs Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtssicher festgehalten wird und Streitigkeiten unter Erben vermieden werden.

Die Kosten hängen vom Aufwand und vom Wert des Nachlasses ab. In unserem ersten Gespräch hier in der Kanzlei kläre ich transparent mit Ihnen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen. Durch eine anwaltliche Gestaltung lassen sich häufig auch spätere Kosten vermeiden, z. B. durch Minimierung von Erbschaftsteuer oder Vermeidung von Gerichtsverfahren.

Nein, Sie müssen keine Unterlagen zwingend mitbringen. Hilfreich ist es aber, wenn Sie ungefähr wissen, welches Vermögen vorhanden ist (z. B. Bankvermögen, Immobilien). Falls Grundbuchauszüge fehlen, können wir diese für Sie beschaffen. Den Inhalt und die Struktur Ihres Testaments entwickeln wir dann gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Ein Testament können Sie allein und jederzeit ändern. Ein Erbvertrag ist dagegen ein verbindlicher Vertrag, der immer notariell beurkundet werden muss und nicht einseitig widerrufen werden kann. Er wird oft genutzt, um klare Absprachen z. B. mit Kindern oder nicht verheirateten Partnern zu treffen und sorgt so für hohe Planungssicherheit.