Vorweggenommene Erbfolge

von Pfab Philipp / 31 Oktober 2021 / Keine Kommentare

Vorweggenommene Erbfolge – Informationen über Gründe, Erbübertragung, Freibeträge und Steuern

Was ist eigentlich eine vorweggenommene Erbfolge?
Kurz gesagt: Die vorweggenommene Erbfolge ist eine heutige Übertragung oder Schenkung von Vermögen auf den, der dies später so oder so erben würde.

Im heutigen Beitrag möchte ich auf die vorweggenommene Erbfolge im Detail eingehen. Meinen Lesern erläutere ich im Folgenden die steuerlichen Aspekte, gehe auf Gründe für eine vorgezogene Erbfolge ein und erkläre die Vorteile dahinter.

Philipp Pfab, Rechtsanwalt für Erbrecht in München

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Doch Zuerst gefragt: Was ist eigentlich eine Erbfolge?
Wenn eine Person verstirbt, geht sein Vermögen automatisch auf die Erben über. Keiner muss dazu etwas tun. Das geschieht, weil das Gesetz es so vorsieht. Das können dann ein Erbe oder mehrere Erben sein. Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Alle Rechte und damit vor allem das Vermögen gehen auf den Erben über.

Nach dem Gesetz geht Vermögen in dem Zeitpunkt (in der Sekunde) des Todes auf die Erben über. Zwar weiß jeder Mensch, dass er sterben muss / wird. Wann das eintritt, weiß keiner. Hier gilt nach Karl Valentin, dass Vorhersagen immer dann schwierig sind, wenn sie die Zukunft betreffen.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich noch viel ändern. Manches ist unklar (werden die Erbschaftsteuern erhöht?); manches ist vorstellbar (Immobilien werden immer teurer – damit werden die Erbschaftsteuern höher).

In den letzten 10 Jahren galt in Ballungsräumen zur Erbschaftsteuer: Billiger wird’s nicht mehr. Daher stellen sich viele die Frage, ob sie mit der Vermögensübertragung quasi bis zum Tod warten müssen.

Was ist also die vorweggenommene Erbfolge?

Durch die vorweggenommene Erbfolge wird der Vermögensübergang vom Todestag auf heute vorverlegt. Das, was gesetzlich mit dem Tod eintreten würde, wird vorweggenommen und heute übertragen (ist gleich: geschenkt). Die vorweggenommene Erbfolge ist damit Transfer von Vermögen vom einen zum anderen. Das kann auch nur, wie oft, ein einzelner Vermögensgegenstand sein (z. B. eine Immobilie).

Der Steuer ist es gleich, ob ein Gegenstand verschenkt oder vererbt wird. Die Steuer ergibt sich aus dem gleichen Gesetz: dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Sie ist in beiden Fällen auch gleich hoch. Oft ist aber eine Immobilie heute weniger wert als in der Zukunft.


Welche Gründe gibt es für eine vorgezogene Erbfolge?

Für eine vorgezogene Erbfolge gibt es viele verschiedene Gründe. Beispielsweise:

  • Erbschaftsteuern sparen: die Steuern sind heute günstiger oder das Vermögen kleiner als in der Zukunft.
  • Zusammenhalt des Vermögens: wenn zwei eine Immobilie erben, kann es Streit geben. Wenn nur eine sie erhält, nicht.
  • Sicherung der Zuordnung von Vermögen: es können Immobilien unter den Kindern aufgeteilt werden mit der Sicherheit, dass es geregelt ist und nicht aus einer etwaigen Dummheit am Lebensende noch alles über den Haufen geworfen wird.
  • Wegschenken um weniger zu hinterlassen: oft sind einzelne Kinder enterbt und haben dann nur noch einen Restanspruch (Pflichtteil). Dieser ist umso kleiner, je weniger am Schluss noch übrig ist.

Macht eine vorweggenommene Erbfolge immer Sinn und welche Risiken gibt es?

(!) Immer macht das sicher nicht Sinn. Geschenkt ist schließlich geschenkt. Wer Vermögen einem anderen schenkt, muss erst einmal aufpassen, dass er selbst gut abgesichert ist. Daher sollte man sinnvollerweise nicht alles verschenken und dann später im Alter nichts mehr zu haben.

(!) Das ist das größte Risiko: keiner möchte z. B. im Alter wieder bei den Kindern betteln gehen (auch wenn heute alle beteuern, dass man den anderen schon nicht im Stich lässt). Man sollte aber von dem, was man selbst geschaffen hat, ausreichend für sich vorhalten.

Wie viel Vermögen sollte man sich vorhalten?

Mann lehnt sich an Fragezeichen anSoviel Vermögen, wie man im schlimmsten Fall im Alter einfach braucht. Das muss sich jeder selbst ausrechnen.

Ein Rechenbeispiel: der schlimmste Fall kann z. B. sein, dass man pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim muss. Ein Alten- oder Pflegeheim kostet dann z. B. 2.500,00 € im Monat.

Wer eine Rente von netto 1.200,00 € hat, dem fehlen monatlich 1.300,00 €. Bei einer durchschnittlichen Pflegezeit von 7 Jahren sind das dann schon 109.200,00 €.

Oder: Wer im Alter in sein Haus einen Treppenlift einbauen, oder sein Haus pflegegerecht umbauen möchte, braucht für Umbauten entsprechende Rücklagen. Es kommt immer teurer als man denkt. Damit gilt: lieber etwas mehr zurückhalten, man weiß ja nie.


Wer kann über vorweggenommene Erbfolge nachdenken, wann macht das Sinn?

Eine vorweggenommene Erbfolge ist damit oft dann sinnvoll, wenn mehr Vermögen vorhanden ist, als man für sich selbst benötigen kann.

Als Hausnummer gilt: es macht dann Sinn über eine vorweggenommene Erbfolge nachzudenken, wenn nach Abzug des Vermögens, das man für sich noch vorhalten will, noch mehr als der Freibetrag für den an den es geht.

Die Freibeträge sind:

  • Ehegatten EUR 500.000
  • bei Kindern EUR 400.000
  • bei Fremden EUR 20.000

Worin liegt der steuerliche Unterschied, ob dies heute gemacht wird oder erst beim Tod in vielleicht 20 Jahren? Dies ergibt sich aus der Schenkungsteuer und Erbschaftssteuer.

Von der Berechnung her gibt es keinen Unterschied, ob es eine Schenkungssteuer (also vorweggenommene Erbfolge und Vermögenstransfer heute) oder eine Erbschaftssteuer (Vermögenstransfer bei Tod) ist. Die Berechnung erfolgt bei beiden gleich.

Vorweggenommene Erbfolge: Taschenrechner mit Geld auf dem Tisch steht symbolisch für Erbschaftsteuer

Die Steuer hängt von der Höhe des Wertes des übergegangenen Vermögens abzüglich des Freibetrages ab. Die Höhe des Steuersatzes hängt dann von der verwandtschaftlichen Nähe ab.

Also z. B.: vom Wert einer Immobilie von 900.000,00 zieht man den Freibetrag eines Kindes von € 400.000,00 ab und berechnet mit dem Steuersatz von 15% eine Steuer von 75.000 €. Die Berechnung ist gleich, ob geschenkt oder geerbt wird.

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Was ist dann der steuerliche Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge?

Ein Unterschied ergibt sich dann, wenn sich einzelne Faktoren ändern. Dies kann sein (all dies gab es schon in der Vergangenheit):

  • der Steuersatz wird verändert
  • der Freibetrag wird verändert – dies wären dann Gesetzesänderungen
  • Oder, und das ist steuerlich der wesentliche Punkt: der Immobilienwert ändert sich

So gab es in den letzten 10 Jahren in den Ballungsräumen massive Wertsteigerungen (im Münchener Raum durchaus eine Verdoppelung).

Noch einmal etwas Mathematik (zum Fall Schenkung, Vererbung einer Immobilie an ein Kind): war die Immobilie vor 10 Jahren die Hälfte, als 450.000,00 € wert, hätte sich mit dem Steuersatz von 7% eine Steuer von 3.500,00 € ergeben.

Wenn die Immobilie in 10 Jahren von heute das Doppelte, also 1.8 Mio. € wert wäre, so würde sich mit dem geltenden Steuersatz eine Steuer von 266.000,00 € ergeben.

Wer heute die Immobilie verschenkt würde damit für diesen Fall tatsächlich 191.000,00 € an Steuern sparen. Wer kann sich das noch leisten? Geht es billiger? Ja, ein paar Faktoren können die Steuer schon günstiger machen.

Freibeträge bei vorweggenommener Erbfolge

Beim Freibetrag gilt, dass dieser alle zehn Jahre neu entsteht. Wer also seinen Kindern alle zehn Jahre € 400.000,00 (genau den Freibetrag) schenkt, sorgt dafür, dass das Geld dort ankommt und keine Steuer zu zahlen ist. Wer also früher anfängt, der kann öfter Freibeträge nutzen und mehr Vermögen auf die Kinder (oder den Ehegatten) übergehen lassen.

Bei Kindern gilt zudem: sie haben einen Freibetrag gegenüber jedem Elternteil. Ein Kind kann von seinen beiden Eltern daher schon 800.000,00 steuerfrei erhalten. Bei Ehegatten ist der Freibetrag bei 500.000,00.

Gibt es weitere Freibeträge?

Mit Freibeträgen bei der Erbschaft und vorweggenommene Erbfolge steuern sparen

Ja es gibt noch einige weitere Freibeträge.

Angefangen bei dem Kleinsten: es gilt ein Freibetrag von € 20.000,00, den jeder hat. Das bedeutet, dass man jeder Person, auch wenn sie mit einem nicht verwandt ist, € 20.000,00 schenken kann.

Bei Ehegatten gibt es zwei: der eine entsteht beim Familienheim, der andere beim Zugewinn.

Freibeträge beim Familienheim

Wenn ein Ehegatte (vielleicht mit dem anderen Ehegatten) in einem Haus wohnt, dann verstirbt und der andere Ehegatte dort zehn Jahre weiter wohnt, so ist das komplette Haus steuerfrei. Dies gilt unabhängig von der Größe oder dem Wert. So können beträchtliche Vermögen auf einen Ehegatten steuerfrei hinüberwandern. Allerdings muss der überlebende Ehegatte dort zehn Jahren darin wohnen, damit es steuerfrei bleibt.

Es gibt diesen Steuerfreibetrag (man nennt ihn Familienheimfreibetrag), auch in Richtung der Kinder. Das Kind muss nach dem Tod des verstorbenen Elternteils allerdings schnell in das Haus einziehen und auch zehn Jahre darin wohnen. Zudem darf die Wohnfläche nicht 200 m² übersteigen.

Freibeträge beim Zugewinn

Die meisten Eheleute sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Bei einer Scheidung gibt es dann einen Zugewinnausgleichsanspruch (der, der mehr in der Ehe dazugewonnen hat, muss dem anderen die Hälfte des Mehrwertes auszahlen).

Ein Tod ist natürlich keine Scheidung. Allerdings sieht das Erbschaftssteuerrecht hier einen gesonderten Freibetrag vor, nämlich genau der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Diesen Anspruch muss man natürlich genau berechnen.

Es zeigt sich damit, dass vor allem Eheleuten große Freibeträge zur Verfügung stehen: der Grundfreibetrag von € 500.000,00, Freibetrag Familienheim und Freibetrag Zugewinn. Ähnlich gilt das auch hinsichtlich der Kinder (da entfällt nur der Freibetrag Zugewinn).

Kann sich also jeder das Erben leisten?
Nein, leider nicht. Wer z.B. keine direkten Verwandten hat, kann nur an weiter entfernte Verwandte oder Freunde vererben. Diese Personen sind automatisch in einer schlechten Steuerklasse und haben einen sehr hohen Steuersatz (der beginnt bei 30 % und ist später 50 %).

Wer zunächst einmal das große Glück hat, eine Immobilie im Wert von Euro 8 Millionen zu erwarten, zahlt knapp 4 Millionen Erbschaftssteuer. In der Regel reichen aber gerade in Ballungsräumen die Mietverträge für die Finanzierung von solchen Beträgen nicht aus. Es bleibt nichts anderes übrig, als die Immobilie tatsächlich zu verkaufen.

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Gibt es auch Freibeträge bei einer Adoption?

Die Höhe der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer hängt davon ab, wie nahe man mit dem jeweils anderen verwandt ist. Wer nicht verwandt ist, muss automatisch hohe Steuern zahlen. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass man z.B. einen entfernten Verwandten oder einen Freund tatsächlich als Kind adoptiert.

Für ein adoptiertes Kind gelten dann, wie für jedes andere Kind auch, die hohen Freibeträge und der günstige Steuersatz. Die Adoption hat also ganz klar einen starke steuerliche Wirkung.

Aber: für eine Adoption ist es nicht ausreichend, wenn man nur Steuern sparen will. Es muss schon der mit einer Adoption üblicherweise verbundene Wunsch, eben ein Eltern-Kind-Verhältnis herzustellen, vorhanden sein.

Weiterer Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

1. Einvernehmliche Gestaltung
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge wird oft Streit vermieden. Bei einer gesetzlichen Erbfolge z.B. entstehen oft Erbengemeinschaften. Wenn diese sich streiten, wird oft viel Vermögen verbrannt.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird heute schon geregelt und auch gleich übergeben. Dies bedeutet, dass man ein Vermögen genau ordnen und zuordnen kann.

Viele sind dann immer schlicht erleichtert, wenn alles geregelt ist und man sicher sein kann, dass kein späterer Streit auftritt.

Ist die vorweggenommene Erbfolge eine Schenkung?
Ja: bei einer Schenkung gibt der eine dem anderen Vermögen. Geschenkt ist also geschenkt. Das gilt auch für die vorweggenommene Erbfolge.

Dies bedeutet aber nicht, dass es immer eine bedingungslose Schenkung ist.

2. Vorbehaltene Rechte
Üblicherweise behält sich ein Übergeber noch Rechte vor. In der Regel ist das bei einer Immobilie z.B. ein Wohnrecht (der Übergeber kann darin weiter wohnen). Es kann auch ein Nießbrauchsrecht sein (der Übergeber kann in der Immobilie weiter wohnen oder erhält beim Auszug eine entsprechende Miete).

Dies führt dazu, dass der Übergeber weiter abgesichert ist.

3. Steuervorteil von vorbehaltenen Rechten
Steuerlich haben diese vorbehaltenen Rechte noch einen Vorteil: es wird billiger. Warum ist das so? Wenn etwas geschenkt ist, so ist es geschenkt. Wenn man sich aber ein Teil der Rechte vorbehält, so ist quasi weniger geschenkt. Dieses weniger muss dann vom Wert der Schenkung abgezogen werden.

Z.B. bei einem Nießbrauch führt das dazu, dass ein rechnerischer Mietwert ermittelt wird, den sich der Übergeber vorbehält. Bei einer Monatsmiete von z.B. € 1.500,00 kommt durchaus ein Wert eines Nießbrauchs von € 180.000,00 zustande. Dieser Abzug vom steuerlichen Netto muss nicht weiter versteuert werden. Damit können durch diese vorbehaltenen Rechte noch deutlich höhere Immobilienwerte steuerfrei übergeben werden.

Ist geschenkt immer geschenkt (bei vorgezogener Erbfolge)?

Das hängt von den Vereinbarungen ab. Wer z.B. eine Immobilie übergibt, kann sich die Möglichkeit vorbehalten, aus verschiedenen Gründen die Immobilie vom Beschenkten zurück zu fordern.

Üblicherweise denkt man an folgende Gesichtspunkte:
1. Was ist, wenn der Erwerber verstirbt?

Üblicherweise will man nicht, dass dieser eine Immobilie z.B. dann weitervererbt. Aus diesem Grund, also dem Vorversterben z.B. des eigenen Kindes, wird man in der Regel ein Rückforderungsrecht vereinbaren.

Gleiches gilt für den Fall, dass z.B. das Kind zahlungsunfähig und insolvent wird. Hier sollen dann nicht andere auf eine Immobilie zugreifen. Auch in diesem Fall will man die Immobilie zurückfordern.

2. Ein weiterer Grund ist die Scheidung des Kindes

Wenn ein Kind eine Immobilie erhält, ist die Immobilie dann im Vermögen des Kindes. Wir aber z.B. verheiratet ist und in Zugewinngemeinschaft lebt, muss bei einer Scheidung dem anderen einen Zugewinn ausgleichen. Dieser Zugewinn kann auch in der Wertsteigerung einer Immobilie liegen.

Das ist oftmals nicht gewünscht, weil man von einer Immobilie schlichtweg nicht abbeißen kann. Für einen solchen Fall der Scheidung wird sich ein Übergeber daher auch ein Rückforderungsrecht vorbehalten.

Wie wird Vermögen bewertet und warum ist das überhaupt wichtig?

Ein Euro ist ein Euro. Das gilt zumindest für Bargeld. Schwieriger ist die Frage, wie ein geschenkter Gegenstand zu bewerten ist. Dies betrifft insbesondere eine Immobilie.

Philipp Pfab, Rechtsanwalt für Erbrecht in München

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Was ist eine Immobilie wert?

Es gibt hier den sog. Verkehrswert – das ist der Wert, den heute ein Käufer zahlen würde. Das weiß man aber nicht, das keiner die Immobilie verkaufen will. Es muss also geschätzt oder bewertet werden.

Immobilien werden für die Schenkungssteuer oder Erbschaftsteuer nach einem speziellen Gesetz bewertet (das heißt, um es einfach zu machen: Bewertungsgesetz). Es ergeben sich aus damit verschiedene Möglichkeiten:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren

Alle diese Verfahren versuchen, einen am Marktpreis orientierten steuerlichen Wert zu ermitteln.

Mehr zur Erbschaftssteuer

Warum ist die genaue steuerliche Bewertung einer Immobilie so wichtig?

Vom genauen steuerlichen Wert hängt die Steuer ab. Wer die Steuer optimieren möchte muss erst einmal wissen, wieviel Steuer tatsächlich anfällt.

Welche steuerlichen Maßnahmen kann man zur Steuersenkung ergreifen?
Es gibt hier verschiedene Stellschrauben.

  • Es kann ein hoher Freibetrag erst einmal geschaffen werden (Adoption).
  • Es können Freibeträge beider Elternteile ausgenutzt werden (z.B. erst einmal Übertragung von Vermögen von einem Elternteil auf den anderen, dann erst an die Kinder)
  • Es können Freibeträge nach der Zehn-Jahresfrist erneut ausgenutzt werden.
  • Es können nur Teile von Vermögen übertragen werden (z.B. nur die Haushälfte)
  • Es können Rechte vorbehalten werden (z.B. Nießbrauch)
  • Es können weitere Gegenleistungen vereinbart werden: z.B. eine Leibrente oder monatliche Zahlung.
  • Es kann auch einen Kaufpreis oder Teilkaufpreis gegeben.

In der Regel hat jede Maßnahme ein Vor- und einen Nachteil, so dass jeder für sich selbst austarieren muss, wo die Vorzüge und Präferenzen liegen.

Es bringt überhaupt nichts, pauschal irgendwelche Ideen oder Vorschläge zu haben und dann Konstruktionen aufzusetzen, die steuerlich keinen Sinn machen.

  1. Mehr zum Thema vorgezogene Erbfolge
  2. Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ausführliche Ergänzung zu meinem ursprünglichen Beitrag über Erbschaften und Steuern in der TZ München.

Über den Autor:

Philipp Pfab ist seit 2002 Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Pfab in München Pasing.

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich für Beratungen zum Erben gerüstet. Mein Schwerpunkt liegt bei der steuerlichen Bewertung und Übertragung von Immobilien sowie der Abgabe von Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuererklärungen. Ich übernehme auch diese Steuerverfahren.

Zudem helfe ich bei Gestaltungen der Erbfolge und des Nachlasses (z. B. Testament) und nach einem Erbfall bei der sinnvollen Regelung des Nachlasses.