Erbrecht Mythos III: Schenken immer mit warmer Hand!

von Pfab Philipp / 20 September 2016 / Keine Kommentare

Viele kennen das Sprichwort bei einer Schenkung von Eltern oder Großeltern: „Mit warmer Hand schenken ist besser, als mit kalter Hand“. Schon richtig: wer jemandem etwas schenkt, kann sich zumindest noch über einen warmen Händedruck freuen. Diese Freude bekommt man nach seinem eigenen Tod naturgemäß etwas weniger mit.  

Doch ist es immer richtig und sinnvoll, möglichst alles mit warmer Hand schon zu verschenken?

In der Regel nicht. Wenn einmal alles weg ist, bekommt man es in der Regel nicht zurück. Wenn nun im Alter irgendetwas passiert, was nicht vorhersehbar ist, kann es finanziell schnell eng werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schenker später zum Pflegefall wird und in ein Pflegeheim muss. Die Kosten eines Pflegeheims sind in der Regel so hoch, dass privat noch Geld zugeschossen werden muss. Das gilt im Übrigen auch für die Rund-um-die-Uhr-Pflege zuhause. Hier sind schnell fünfstellige Beträge erreicht.

Wer entsprechende Gelder nicht hat oder nicht verflüssigen kann, dem droht – wenn die Angehörigen nicht helfen – im Alter, wenn die Hilfebedürftigkeit am Größten ist, der Abstieg in die Mindestversorgung.

Hier gilt es, vorzusorgen: Dazu gibt es auch gleich viele Möglichkeiten: Zum Einen mit einer sinnvollen Pflegeversicherung: diese deckt Kosten, die man laufend zur Pflege braucht. Zum Anderen – und das interessiert den anwaltlichen Berater: dass man nicht das gesamte Vermögen sozusagen mit warmer Hand aus der Hand gibt und sich noch etwas zurück behält. Oder, drittens: dass man bei der Schenkung Rückforderungsrechte vereinbart, z. B. für den Fall, dass man selbst hilfebedürftig wird. So lassen sich schon die (schlimmsten) Folgen einer Schenkung abmildern.

Warme Hand

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Über den Autor:

Philipp Pfab ist seit 2002 Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Pfab in München Pasing.

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich für Beratungen zum Erben gerüstet. Mein Schwerpunkt liegt bei der steuerlichen Bewertung und Übertragung von Immobilien sowie der Abgabe von Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuererklärungen. Ich übernehme auch diese Steuerverfahren.

Zudem helfe ich bei Gestaltungen der Erbfolge und des Nachlasses (z. B. Testament) und nach einem Erbfall bei der sinnvollen Regelung des Nachlasses.